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Anwälte für Erbfolge in Dortmund

Rechtsanwalt Klaus-Peter Gomon
Märkische Straße 46
44141 Dortmund

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Dortmund, wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Eine Erbschaft kann manches finanzielle Problem lösen – aber auch für dauerhaften Streit in der Familie sorgen. Die Erbfolge entscheidet darüber, welcher der Angehörigen etwas erbt – und welchen Anteil am Erbe er erwarten kann. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. In vielen Ländern gibt es zum Beispiel kein Ehegattenerbrecht und völlig andere Regelungen über den Pflichtteil naher Angehöriger. Innerhalb der EU wird immer das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet – dies kann zu Überraschungen führen. Hilfreich ist ein Testamt, in dem die Geltung des deutschen Rechts hervorgehoben wird. Außerdem empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Dortmund – denn auch ein Testament wird nicht überall anerkannt.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. „Gewillkürt“ steht für den letzten Willen, den der Erblasser schriftlich niederlegt, um selbst zu bestimmen, wer etwas erben soll. Dieser letzte Wille kann in einem Testament oder Erbvertrag ausgedrückt werden. Dabei sind einige Formalien zu beachten. Ist das Testament wegen Formfehlern unwirksam, kommt wieder die gesetzliche Regelung zur Anwendung – mit abweichenden Ergebnissen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Dortmund kann Sie zum Thema Nachlass und letztwillige Verfügungen beraten.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Unter die Erben dritter Ordnung fallen Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Gibt es Erben einer vorangehenden Ordnung, sind die der nachfolgenden Ordnung von der Erbschaft ausgeschlossen. Wenn also Kinder des Erblassers vorhanden sind, erben zum Beispiel seine Geschwister nichts. In Dortmund finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die Sie im Erbrecht beraten können.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar keinen besonderen Güterstand vereinbart und in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kommt ein weiteres Viertel dazu. War die Ehe kinderlos, erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Dies gilt auch, wenn Erben zweiter Ordnung existieren. Aber auch dann kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu. Möchten Sie prüfen lassen, was Sie neben der restlichen Verwandtschaft tatsächlich erben? Ein Rechtsanwalt aus Dortmund kann Sie beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Dortmund schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über dessen Arbeit. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte Kontakt aufnehmen? Dafür ist unser Kontaktformular ein schneller und einfacher Weg. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist für Sie immer kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Dortmund gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.