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Das Erbrecht

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und zu garantieren, dass die eigenen Vorstellungen nach dem Tode umgesetzt werden, ist es sinnvoll, noch zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen zu treffen. Dennoch behandeln zahlreiche Menschen die Thematik immer noch als Tabu, während andere die Notwendigkeit des Handelns zwar erkennen, sich aber nicht fachkundig beraten lassen und somit möglicherweise Opfer fehlerhafter rechtlicher Gestaltungen werden. Nicht selten endet dies in einer wirtschaftlichen oder gar familiären Katastrophe.

Unter Erbrecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die die Nachfolge der Lebenden in der Rechtsstellung eines Verstorbenen regeln.

Im Erbrecht stehen alle erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Themen im Mittelpunkt, wie z.B. Testament, Pflichtteil, Übergabe zu Lebzeiten, Erbschaftssteuererklärung, Schenkungssteuererklärung, Vertretung bei Gericht oder Finanzamt, Erbteilung, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erbrechtsmediation und Schiedsgerichtsbarkeit.

Allerdings zeigt die Praxis häufig: Auch nach dem Erbfall kommt es vielmals zu Unstimmigkeiten und Konflikten unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten.
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Donnerstag, 23. Mai 2013
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