Donnerstag, 23. Mai 2013
Informationen zum Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht normiert die rechtlichen Bedingungen unserer Mobilität. Als Teil des Verkehrswesens umfasst es im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen.
Das Verkehrsrecht gehört zu den zentralen und konfliktträchtigsten Rechtsgebieten und ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Dabei stehen folgende Thematiken oftmals im Mittelpunkt der Betrachtung:
- Fahrerlaubnisrecht
- Unfallregulierung
- Verkehrsstrafrecht/Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Bußgeldverfahren
Die für den Lebensalltag überragende Bedeutung des Verkehrsrechts wird in besonderem Maße in den fahrerlaubnisrelevanten Verfahren sichtbar. Der Führerschein ist für viele Menschen Fundament der wirtschaftlichen Existenz und Grundlage eines auf persönlicher Mobilität basierenden Lebensentwurfes.
Irrtümlicherweise zählt vielfach das Verkehrsrecht als Fach für den “Allgemeinanwalt”. In Wahrheit ist gerade auf dem Gebiet des Verkehrsrechts Spezialwissen erforderlich, ohne das eine sachgerechte und optimale Vertretung schlicht unmöglich ist. Dies gilt umso mehr, als auf der “Gegenseite”, den Bußgeld- oder Fahrerlaubnisbehörden, der Strafjustiz und Versicherungen, ebenfalls Experten am Werk sind. Gerade weil das Verkehrsrecht immer komplizierter wird braucht es kompetente anwaltliche Begleitung durch den Paragraphen-Dschungel.
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