Ohne Zweifel: Zu den meist gefürchteten Stresssituationen in unserem täglichen Leben gehört sicherlich der Verkehrsunfall. Auch wenn man unverletzt geblieben ist und keine Schuld zu haben glaubt, herrscht vielfach große Unkenntnis über das richtige Verhalten vor Ort und im Anschluss an den Vorfall. Diese Unsicherheit wird leider oft ausgenutzt; das Verkehrsrecht birgt einfach zu viele Tücken.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen in der Regel Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall entstandenen Schäden gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu. War der Unfall für Sie auch bei Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu vermeiden, können Sie Ersatz des gesamten Schadens verlangen.
Bei einem Verkehrsunfall können folgende Schadenersatzansprüche greifen:
- Sachschäden in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall (sowohl Sachschäden am Fahrzeug wie Reparaturkosten und Wertminderung des Kfz, als auch Sachschäden an anderen Gegenständen wie z.B. Bekleidung oder Brillen)
- Kosten in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall (z.B. Abschlepp- und Bergungskosten, Ummeldung, Neuanmeldung, aber auch Heilbehandlungskosten oder Arztkosten)
- Ansprüche des Geschädigten in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall (wie Mietwagen, Verdienstausfall)
- Ansprüche der Angehörigen des Verunfallten in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall (z.B. Schadensersatz bei einem Todesfall / Ansprüche des Erben / Unterhaltspflichten, Schäden von Angehörigen / Schockschäden)
- Folgeschäden in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall (z.B. Schmerzensgeld für seelische und psychische Schäden, dauerhafte Beeinträchtigung, Rente oder Umschulung)
Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten (Zustand wie vorher). Allerdings: Häufig versuchen gegnerische Versicherungsgesellschaften die Verschuldensquote des eigenen Versicherten zu drücken, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Deshalb empfiehlt sich dringend die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes, um einen umfassenden und angemessenen Ersatz des eigenen Schadens zu erreichen. Dies gilt umso mehr bei Unfällen mit Personenschäden und wenn die Schuld unklar ist.
Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.
Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.
Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.
Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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