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Anwälte für Erbengemeinschaft in Landsberg am Lech

Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Lechstraße 3
86899 Landsberg am Lech

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Landsberg am Lech, weil Sie rechtliche Fragen zum Bereich Erbengemeinschaft haben?

Eine Erbengemeinschaft wirft viele Rechtsfragen auf: Wie verwaltet man den Nachlass richtig, und wie wird er verteilt? Eine zeitnahe Rechtsberatung kann dabei helfen, den Streit nicht in ein jahrelanges Gerichtsverfahren ausufern zu lassen. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft und was ist ihr Zweck?

Mehrere Personen beerben gemeinsam eine weitere und werden so zu einer Gemeinschaft. Alle dürfen nur gemeinsam Rechte am Nachlass ausüben – nicht einzeln oder anteilig. Dies nennt man Gesamthandsgemeinschaft. Ein einzelner Miterbe kann also keine Gegenstände aus dem Erbe an sich nehmen oder einen Teil des Geldes vom Konto abheben. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Sind Sie sich unsicher, welche Regeln für eine Erbengemeinschaft gelten, dann fragen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Landsberg am Lech.

Nachlassverwaltung bei einer Erbengemeinschaft: Wie funktioniert das?

Alle Miterben haben gemeinsam die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten. Um nichts zu kümmern brauchen sie sich allenfalls dann, wenn ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker die Arbeit übernimmt. Weigert einer der Miterben sich, daran teilzunehmen, und kommt es dadurch zu einem Schaden, so haftet der Betreffende dafür. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Gibt es Streit um die Verwaltung des Nachlasses in einer Erbengemeinschaft, ist ein Fachanwalt für Erbrecht aus Landsberg am Lech der beste Ratgeber.

Wie lange existiert die Erbengemeinschaft und was bewirkt die Erbauseinandersetzung?

Bei der Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter allen Miterben nach ihren Erbanteilen aufgeteilt. Dieser Schritt bedeutet auch das Ende der Erbengemeinschaft, da es danach keinen Nachlass mehr gibt, für den diese die Verantwortung trägt. Die Miterben können den Nachlass selbst unter sich aufteilen, wenn sich alle über Vorgehen und Anteile einig sind. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Landsberg am Lech kann Ihnen helfen, Streit beim Thema Erbauseinandersetzung rechtzeitig vorzubeugen.

Wie entsteht ein Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?

Angehörige und Freunde einer Person müssen sich nicht unbedingt miteinander verstehen – man denke nur an aktuelle und ehemalige Lebenspartner. Oft bekommt jeder einen unterschiedlichen Anteil am Nachlass. Nicht jeder hat dafür Verständnis. Ist eine Immobilie vererbt worden? Dann gibt es oft Streit um das weitere Vorgehen bezüglich Verkauf oder Bewohnen durch Familienmitglieder. Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Landsberg am Lech dabei helfen, Ihre Rechte in der Erbengemeinschaft zu wahren.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung bei einem Streit innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft zu bekommen!

In Landsberg am Lech sind verschiedene Rechtsanwälte für Erbrecht tätig – wir stellen Ihnen hier einige vor. Weitere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit finden Sie durch einen Klick auf den Button "Kontaktdaten“. Die einfache und schnelle Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl ermöglicht Ihnen unser Kontaktformular. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Jurist wird Sie dann baldmöglichst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Landsberg am Lech gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.