Rechtsanwalt Oberkirch Baurecht
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Dienstag, 21. Mai 2013

Privates und öffentliches Baurecht

Zum Baurecht gehören alle Rechtsnormen die Bauvorhaben betreffen. Es wird unterteilt in das private Baurecht und das öffentliche Baurecht.

Privates Baurecht: Das private Baurecht regelt im zivilrechtlichen Bereich die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherr, Bauunternehmer, Architekt und sonstigen privat an dem Bauvorhaben Beteiligten.

Öffentliches Baurecht: Das öffentliche Baurecht umfasst alle öffentlich-rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen etc.) und setzt sich zusammen aus dem Bauplanungsrecht, das die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt, und dem Bauordnungsrecht, das u.a Gestaltung und Sicherheit von Bauvorhaben regelt.

Unsere auf das Baurecht spezialisierten Anwälte beraten sie fachkundig in allen baurechtlichen Fragestellungen, insbesondere zum Bauvertrag, Architektenvertrag, Nachbarrecht, Werkvertrag mit Handwerkern, Baumängeln und Gewährleistungsfragen, etc.

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