Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Rodgau finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Rodgau

Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
Görlitzer Straße 19
63110 Rodgau (Zweigniederlassung)

Eine Erbengemeinschaft ist mit vielen juristischen Fragen verbunden. Bei uns finden Sie einen kompetenten Rechtsanwalt in Rodgau.

In einer Erbengemeinschaft ist man nicht freiwillig – und oft sind die Mitglieder nicht einer Meinung. Eine rechtliche Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und langen Streitigkeiten vorzubeugen. Schnell und einfach können Sie bei uns einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht finden, der Sie berät und unterstützt.

Was sind die möglichen Gründe für Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft?

Hier handelt es sich um eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die ansonsten nichts gemeinsam haben – und dies auch gut finden. Oft bekommt jeder einen unterschiedlichen Anteil am Nachlass. Nicht jeder hat dafür Verständnis. Ein Haus gehört zur Erbschaft. Soll es verkauft werden? Womöglich möchte einer der Miterben darin wohnen, ein anderer braucht Geld. Erben, die dem Erblasser nahestanden, versuchen oft, sich vor den anderen am Nachlass zu bedienen. Ein kompetenter Anwalt in Rodgau berät sie zu allen Fragen um die Erbengemeinschaft.

Was muss man zur Erbengemeinschaft wissen?

Eine Erbengemeinschaft kommt zustande, wenn mehrere Leute gemeinsam den Nachlass eines Erblassers erben. Alle dürfen nur gemeinsam Rechte am Nachlass ausüben – nicht einzeln oder anteilig. Dies nennt man Gesamthandsgemeinschaft. Einzelne Miterben sind also nicht dazu berechtigt, Gegenstände an sich zu nehmen oder Geld vom Konto abzuheben. Die einzelnen Miterben können jedoch ihren Erbteil jemandem verkaufen, der dann an ihrer Stelle in die Gemeinschaft eintritt. Ein versierter Anwalt kann Sie beraten, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt.

Erbengemeinschaft und Nachlassverwaltung: Was muss man dazu wissen?

Die Verwaltung des Nachlasses ist Sache aller Miterben gemeinsam. Um nichts zu kümmern brauchen sie sich allenfalls dann, wenn ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker die Arbeit übernimmt. Weigert sich ein Miterbe, bei der Verwaltung zu helfen, und verursacht so einen Schaden, macht er sich gegenüber den anderen haftbar. Arbeitsaufwändig ist die Verwaltung des Nachlasses besonders bei vermieteten Immobilien oder bei geerbten Betrieben. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt in Rodgau kann Ihnen im Streit um die richtige Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft helfen.

Bis wann besteht die Erbengemeinschaft und was ändert die Erbauseinandersetzung?

Mit der Erbauseinandersetzung ist die Verteilung der Erbschaft unter den Miterben anhand der Erbquoten gemeint. Dieser Schritt bedeutet auch das Ende der Erbengemeinschaft, da es danach keinen Nachlass mehr gibt, für den diese die Verantwortung trägt. Sind die Erben sich einig, spricht nichts dagegen, dass die Verteilung von ihnen selbst vorgenommen wird. Eine schriftliche Vereinbarung schafft klare Verhältnisse. Wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Rodgau kann helfen, wenn die Gemeinschaft sich nicht über die Aufteilung einigen kann.

Beim Anwalt-Suchservice finden Sie einen kompetenten Anwalt, der Sie zu allen Fragen rund um die Erbengemeinschaft berät.

Auf unserer Homepage finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Rodgau bei allen erbrechtlichen Fragen beistehen können. Weitere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit finden Sie durch einen Klick auf den Button "Kontaktdaten“. Unser Kontaktformular erlaubt es Ihnen, einfach und bequem einen Anwalt um Rückruf zu bitten! Eine Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, kostet Sie keinen Cent und ist völlig unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Rodgau gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.