Ihren Anwalt für Trennung in Steinhagen finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Trennung benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Trennung in Steinhagen

Rechtsanwältin Elke Böddeker
Lilienstraße 1
33803 Steinhagen

Wann benötigt man einen Anwalt für Trennung in Steinhagen?

Eine Trennung wirft oft Rechtsfragen auf: Wer bleibt in der Wohnung, bei wem bleiben die Kinder? Eine fachkundige Beratung kann helfen, Fehler frühzeitig zu vermeiden. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Familienrecht vereinbaren.

Wer darf nach einer Trennung in der Wohnung bleiben?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der einer der Partner die Wohnung verlassen muss. Unter Umständen kann jedoch ein Partner einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung zur alleinigen Nutzung haben. Dies kann der Fall sein, wenn die gemeinsamen Kinder unter ständigem Streit leiden. Auch Gewalt begründet einen solchen Anspruch. Weist das Gericht einem der Partner die Wohnung zu, ändert dies noch nichts an den Eigentumsverhältnissen oder am Mietverhältnis. Wenn Sie sich nach Ihrer Trennung in Steinhagen auf ein solches Recht berufen möchten, sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Was müssen Eltern mit Kindern bei einer Trennung wissen?

Ist das Paar verheiratet, haben meist beide Partner das Sorgerecht für die Kinder. Daher müssen beide wichtige Entscheidungen für die Kinder gemeinsam treffen, Alltägliches entscheidet der Partner, bei dem die Kinder leben. Jeder Elternteil hat ein Umgangsrecht mit dem Kind. Gibt es keine Einigung, wie dieses umgesetzt wird, kann das Familiengericht eine Regelung finden. Kindern muss Unterhalt gezahlt werden – abhängig von deren Alter und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Verweigert Ihnen Ihr Ex-Partner den Umgang mit Ihren Kindern? Dann wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Steinhagen.

Trennungsunterhalt: Wer bekommt ihn und wie hoch ist er?

Bereits vor der Scheidung kann es Unterhaltsansprüche geben. Diese unterscheiden sich vom nachehelichen Unterhalt. Kann ein Partner nicht für sich selbst sorgen, muss ihn der andere finanziell unterstützen – sofern er leistungsfähig ist. Hat einer von beiden bisher nicht gearbeitet und sich zum Beispiel um Haushalt und Kinder gekümmert, muss dieser auch während der Trennungszeit nicht arbeiten. Die Höhe der Beträge ist von den Lebensverhältnissen während der Ehe abhängig, Einkommen und Ausgaben des Zahlungspflichtigen spielen eine große Rolle. Um Ihren Anspruch durchzusetzen, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Steinhagen wenden.

Was bedeutet das Trennungsjahr für Sie?

Ohne dieses ist keine spätere Scheidung einer Ehe möglich. Denn: Ohne den Trennungszeitraum von einem Jahr wird kein Gericht die Ehe auflösen. Gemeinsame Freizeit und gemeinsamer Urlaub sind in dieser Zeit ebenso tabu wie gegenseitige Hilfe im Haushalt. Eine gemeinsame Wohnung ohne gemeinsames Schlafzimmer ist erlaubt, bei Kindern auch zum Beispiel gemeinsame Mahlzeiten. Bei Unsicherheiten über das richtige Verhalten in dieser schwierigen Zeit hilft Ihnen die Beratung durch einen kompetenten Anwalt.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich Trennung – wir helfen Ihnen weiter!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Steinhagen tätige Anwälte für Familienrecht aufgelistet. Über die besonderen Qualifikationen und die Arbeitsweise der einzelnen Anwälte können Sie sich auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einem der Rechtsanwälte unkompliziert eine Nachricht zu schicken. Eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden, kostet Sie nichts und ist völlig unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom ausgesuchten Anwalt eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Trennung in Steinhagen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Trennungsjahr, Trennungsvereinbarung.