BGH: Bearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten unzulässig

10.10.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Geldinstitute dürfen Verbrauchern bereits seit 2014 keine Gebühren mehr für Darlehen berechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtsprechung jetzt auch auf Firmenkredite ausgedehnt.

Bearbeitungs- und Abschlussgebühren bei Darlehen sieht der BGH seit längerem kritisch. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher werden sie als unzulässig angesehen; entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind unwirksam. Denn: Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lassen sich gesetzliche Regelungen abändern, solange das Gesetz dies nicht untersagt. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält jedoch für AGB eine Menge Spielregeln. Werden diese nicht eingehalten, ist die entsprechende Vertragsklausel unwirksam. Normalerweise unterliegen allerdings Geschäfte mit Unternehmen und Gewerbekunden nicht den gleichen strengen Regeln wie solche mit Verbrauchern. Denn Profis werden nun einmal nicht als besonders schutzwürdig angesehen. Zumindest ging man bei den Banken bisher davon aus.

Worum ging es vor dem Bundesgerichtshof?


Der BGH befasste sich in mehreren Verfahren mit der Kreditvergabe an Unternehmen. Die Geldinstitute hatten dabei jeweils Gebühren für die Bearbeitung erhoben, deren Höhe nicht abhängig von der Laufzeit des Kredits war. Es ging dabei um Gebühren in fünfstelliger Höhe.

Wie entschied der BGH?


Der Bundesgerichtshof erklärte von der Laufzeit unabhängige Bearbeitungsgebühren auch bei einer Kreditvergabe an Unternehmen für unzulässig. Die Begründung ähnelte dabei der Argumentation bei Verbraucherkrediten. Die AGB-Klauseln über die Bearbeitungsgebühren oder Bearbeitungsentgelte seien sogenannte Preisnebenabreden, auf welche die strengen Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch anwendbar seien. Nach § 307 BGB seien AGB-Klauseln (AGB) unwirksam, wenn sie den Vertragspartner ihres Verwenders unangemessen benachteiligten. Eine solche Benachteiligung liege vor, wenn die AGB-Klausel zu sehr gegen den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verstoße, die sie abändern solle. Genau das sei hier der Fall. Nach den gesetzlichen Regelungen über den Darlehensvertrag seien die Zinsen die Gegenleistung für das Darlehen. Man könne nicht einfach zusätzliche Gebühren erheben, die mit der Laufzeit des Darlehens nichts zu tun hätten.

Sind Verbraucher schutzwürdiger als Unternehmer?


Normalerweise schon. Deshalb werden viele Regelungen über die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch nicht auf AGB angewendet, die ein Unternehmer gegenüber einem anderen benutzt. Dies gilt hier dem Gericht zufolge jedoch nicht. Denn: Es ginge hier nicht darum, ob jemand Verbraucher oder Unternehmer sei, sondern darum, dass ein Vertragspartner davor geschützt werde, dass der andere ihm einseitig seine Bedingungen aufzwinge. Unternehmer könnten gegen Bank-AGB genauso wenig unternehmen, wie Privatleute.

Was gilt für kaufmännische Gebräuche?


Die Geldinstitute hatten sich damit gerechtfertigt, dass das Erheben von Bearbeitungsgebühren ein althergebrachter Handelsbrauch im Geschäftsleben sei. Der BGH lehnte dieses Argument ab. Das Problem sei hier nicht, dass Klauseln verwendet würden, die ein Laie nicht verstehe, ein Geschäftsmann aber schon. Der Zweck des § 307 BGB, die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht zu begrenzen, gelte nicht nur zugunsten von Verbrauchern, sondern auch gegenüber informierten und erfahrenen Unternehmern.

Weitere Gegenargumente der Banken


Ein weiteres Gegenargument der Banken war, dass sie für einen höheren Kredit, wie ihn Unternehmen beantragten, auch einen höheren Prüfungsaufwand hätten. Das Gericht lehnte auch dieses Argument ab.

Welche Folgen hat das Urteil für die Banken?


Bearbeitungsgebühren sind für die Banken eine gute Einnahmequelle. Diese fällt nun weg. Inwieweit dies eine bestimmte Bank trifft, hängt davon ab, in welcher Höhe sie solche Gebühren bisher vereinnahmt hat. Andererseits kommt das Urteil nicht unerwartet, denn die Rechtsprechung für Verbraucherkredite existiert seit mehreren Jahren, und die Rechtslage ist für Unternehmerkredite nicht wirklich anders.

Wie profitieren Unternehmer von diesem Urteil – bei bezahlten Bearbeitungsgebühren?


Unternehmer können gezahlte Gebühren wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern, wenn dieser Anspruch noch nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren, kann aber etwa durch die Einleitung rechtlicher Schritte in ihrem Ablauf gehemmt werden. Verjährungsbeginn ist hier der Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wie profitieren Unternehmer von diesem Urteil – in Zukunft?


Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbständige müssen nun keine Bearbeitungsentgelte für Darlehen mehr bezahlen. Dies senkt ihre Kosten für Kredite und ermöglicht höhere Investitionen. Teilweise lagen die Bearbeitungsgebühren bisher bei bis zu drei Prozent des Kreditbetrages. Bei Geschäftskrediten kommen da durchaus hohe Geldsummen zusammen.

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