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Rechtsinfos zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Was sind AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. AGB sind Regelungen in einem Vertrag, die nicht zwischen den Parteien verhandelt werden, sondern von einer Seite vorformuliert vorgelegt werden und dann in einen Vertrag einbezogen werden. AGB bezeichnet man umgangssprachlich auch oft als Kleingedrucktes. Die gesetzliche Definition von AGB umfasst aber nicht nur die gesondert abgedruckten Klauseln eines Vertrags, sondern jede vorformulierte Vertragsklausel, die nicht nur in einem Vertrag verwendet werden soll. Deshalb sind z. B. die Regelungen betreffend das Arbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag oder Regelungen des Mietverhältnisses im Mietvertrag häufig AGB.

Was regeln AGB?

AGB regeln die Nebenbestimmungen eines Vertrages, sie können aber nicht die Hauptpflichten des Vertrages regeln. In AGB finden sich deshalb meist Regelungen zum Vertragsschluss, zur Fälligkeit, zum Erfüllungsort, zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz oder Regelungen zum Gerichtsstand. Die Inhalte von AGB können also sehr vielfältig sein.

AGB-Kontrolle

Im Gegensatz zum einfachen Individualvertrag unterliegen AGB einer strengen inhaltlichen Kontrolle, die gesetzlich geregelt ist. Außerdem sind AGB nur wirksam, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und die andere Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligen. Für eine unangemessene Benachteiligung durch AGB genügt bereits eine unklare oder unverständliche Formulierung (Verstoß gegen das Transparenzgebot).

Rechtsgrundlage für die AGB-Kontrolle

Das deutsche AGB-Recht zählt zu den strengsten der Welt, denn es gilt nicht nur für Verbraucher (B2C-Vertrag) sondern auch zwischen Unternehmern (B2B-Vertrag). Ursprünglich gab es für AGB ein eigenes Gesetz, das AGB-Gesetz. 2002 wurden dessen Regelungen zusammen mit anderen verbraucherschützenden Gesetzen wie dem Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG), Fernabsatzgesetz (FernAbsG), Teilzeitwohnrechtegesetz (TzWrG) und Haustürwiderrufgesetz (HWiG) in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. AGB werden danach anhand einer schwarzen Liste, einer grauen Liste und einem Auffangbecken überprüft. Nur wenn eine AGB Klausel allen drei Prüfungen standhält, ist sie wirksam. Grundsätzlich e unwirksam sind aber z. B. Vertragsstrafen oder Haftungsausschlüsse für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

Fragen Sie einen Experten!

Die Beurteilung von AGB ist sehr komplex: Es gibt unzählige Rechtsstreitigen, die bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gingen und immer noch gehen. Suchen Sie sich bei Fragen zu AGB deshalb fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt für Verbraucherrecht und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für AGB in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Allgemeine Geschäftsbedingungen.


zuletzt aktualisiert am 04.11.2015