Düsseldorfer Tabelle 2015: Selbstbehalt wird erhöht

26.01.2015, Autor: Herr Niklas Böhm / Lesedauer ca. 1 Min. (504 mal gelesen)
(02.01.2015)

Seit dem 01.01.2015 gilt für Unterhaltsberechnungen eine neue Düsseldorfer Tabelle mit erhöhten Selbstbehalten .

Demnach erhöht sich der Selbstbehalt für Erwerbstätige gegenüber Kindern bis zum 21. Lebensjahr um 80 auf 1080 Euro.

Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selbstbehalt von 800 auf 880 Euro.

Auch der Selbstbehalt gegenüber den volljährigen eigenen Kindern, gegenüber der Mutter beziehungsweise dem Vater sowie gegenüber den eigenen Eltern steigt an. Bei volljährigen Kindern mit eigenem Haushalt erhöht er sich auf 1300 Euro, bei einem alleinerziehenden Elternteil auf 1200 Euro und bei den eigenen Eltern auf 1800 Euro.