Rechtstipps in der Rubrik Familienrecht
Es werden immer mehr Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Seit einigen Jahren haben unverheiratete Väter bessere Chancen darauf, im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts Mitverantwortung zu übernehmen.
So manche Ehe hält nicht für immer und eine Scheidung führt oft zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Die wichtigsten rechtlichen Aspekte lesen Sie in unserem Erste Hilfe-Rechtstipp.
Eltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Kindern - und Kinder mit ihren Eltern. Dies wird besonders bei Scheidung und Trennung immer wieder zu einem Streitpunkt vor Gericht.
Kann man als geschiedener Elternteil verhindern, dass der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin mit dem gemeinsamen Kind in einem Land Urlaub macht, dass man selbst für viel zu gefährlich hält?
Schnell stellt sich bei einer Scheidung die Frage, wer die bisherige gemeinsame Wohnung erhält. Unter Umständen kann ein Ehepartner Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung haben.
Meist behält nach einer Trennung oder Scheidung ein Partner das Kind oder die Kinder. Der andere hat in der Regel ein Besuchsrecht. Welche Voraussetzungen gelten dafür und was unterscheidet Besuchsrecht und Sorgerecht?
Der Kindesunterhalt wird gerade bei einer Trennung oder Scheidung schnell zum Streitpunkt. Hier finden Sie einige wichtige Details für Eltern zu diesem brisanten Thema.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2026
Auftragsverhältnisse zwischen Ehegatten
Übernimmt ein Ehegatte nach Trennung die Abwicklung der Veräußerung eines im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks, weil dieser aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, ist von einem Rechtsbindungswillen zum Abschluss eines...
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2026
Eheschließung nach griechisch-orthodoxem Ritus
Für eine Eheschließung „vor“ der ermächtigten Person i.S.v. Art. 13 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EGBGB ist ausreichend, dass die ermächtigte Trauungsperson anwesend und bereit ist, die Erklärungen der Eheschließenden entgegenzunehmen....
Für Eltern ist das Kindergeld eine wichtige, zusätzliche Finanzspritze. Allerdings ist es auch an einige Voraussetzungen gebunden. Ab dem Jahr 2026 beträgt es einheitlich 259 Euro pro Kind.