Risiko Grauer Kapitalmarkt – Möglichkeiten der Anleger

04.05.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (528 mal gelesen)
Das Schema bei Produkten des Grauen Kapitalmarkts ist fast immer gleich: Es werden hohe Rendite bei einem geringen Risiko für die Anleger in Aussicht gestellt. „Das böse Erwachen erfolgt für die Anleger oft später“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nach der Prokon-Pleite wurden die Produkte des Grauen Kapitalmarkts im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes zwar stärker reguliert. „Risikoaufklärung ist bei vielen Geldanlagen aber immer noch ein Fremdwort“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Das belegt auch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen. Diese hat im Oktober und November 2015 insgesamt 91 Werbeanzeigen für Produkte des Grauen Kapitalmarkts hinsichtlich ihrer Transparenz untersucht. Demnach wurden bei 77 Produkten die Vorteile einseitig hervorgehoben und die Risiken nur unzureichend dargestellt. Bei knapp der Hälfte der Produkte fehlte ein Hinweis auf die Risiken sogar ganz.

„Die Untersuchung zeigt deutlich, dass Anleger bei Produkten des Grauen Kapitalmarkts besonders wachsam sein und nicht auf euphorische Versprechungen hereinfallen sollten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Produkte häufig mit großen Risiken verbunden sind und die Anleger viel Geld verlieren können“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt. Die Produkte am Grauen Kapitalmarkt sind weiterhin vielfältig und reichen vom Beteiligungen an geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds und Immobilienfonds über Unternehmensbeteiligungen und Termingeschäfte bis hin zu Direktinvestments, z.B. in Waldflächen oder Edelmetalle. „Häufig merken die Anleger erst wenn es zu spät ist, dass die Realität anders aussieht als die Versprechungen. Dann geht es in erster Linie darum, den entstandenen finanziellen Schaden zu minimieren oder wenigstens so gering wie möglich zu halten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings seien die Anleger auch nicht schutzlos gestellt. In vielen Fällen können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können häufig aus einer unzureichenden Risikoaufklärung resultieren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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