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Fahrerflucht ist, wer nicht am Unfallort wartet, bis die Polizei eingetroffen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man gar nicht oder nur ein bisschen gewartet hat. Fahrerflucht kann grundsätzlich mit Punkten, Geldstrafe und Fahrverbot belegt werden.

Anwälte für Fahrerflucht in München Nymphenburg

Rechtsanwältin Claudia Thinesse-Wiehofsky
Nördliche Auffahrtsallee 19
80638 München