BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 83/06: Prospektaushändigung kein Freibrief für Anlagevermittler
03.09.2007, Autor: Herr Markus Wollin / Lesedauer ca. 1 Min. (4322 mal gelesen)
Schönfärberei durch Anlagevermittler:
Die Übergabe eines ordnungsgemäßen Emissionsprospektes ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 83/06).
Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Solche Schönfärberei kann trotz der ausreichenden Risikoaufklärung im Prospekt Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen (BGH, Urteil vom 12.7.2007 - III ZR 83/06).
Die Übergabe eines ordnungsgemäßen Emissionsprospektes ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 83/06).
Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Solche Schönfärberei kann trotz der ausreichenden Risikoaufklärung im Prospekt Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen (BGH, Urteil vom 12.7.2007 - III ZR 83/06).