Energy Capital Invest (ECI) – Aus Anlegern werden Aktionäre

29.10.2015, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (519 mal gelesen)
Aus den Anlegern der Energy Capital Invest (ECI) sind Aktionäre geworden. Das gilt sowohl für die Anleger der ECI US Öl- und Gasfonds als auch für die Inhaber der Namensschuldverschreibungen.

„Für die Anleger kann das gravierende Konsequenzen haben. Sie sind jetzt von der Entwicklung des Aktienkurses abhängig“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller Wiesbaden.

Das Stuttgarter Emissionshaus Energy Capital Invest legte u.a. die ECI Öl- und Gasfonds auf. Nun erfuhren die Anleger, dass die ECI-Fonds IX, XI, XII, XIII, XIV, XV, XVI und XVII ihren Geschäftsbetrieb Ende September in die Deutsche Oel & Gas S.A. eingebracht und als Gegenleistung Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. erhalten hat. Mit dem Austritt der ECI sind die Aktien dann an die Anleger gefallen.

Ein ähnliches Szenario erlebten die Anleger der Öl- und Gas Namensschuldverschreibungen. Bei der Anlegerversammlung wurde am 8. Oktober beschlossen, die Bedingungen der Namenschuldverschreibungen (NSV) 1,2,4,5 und 6 zu ändern. Dadurch konnte ECI die Rückzahlung des Anleihekapitals und der vereinbarten Zinsen vorzeitig erfüllen. Statt Geld erhalten die Anleger jedoch Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. Bei der NSV 7 erhielten die Anleger ein Optionsrecht.

Bislang hatten die Anleger der ECI-Fonds und ECI-Namensschuldverschreibungen keinen Grund zur Sorge. Ausschüttungen sind regelmäßig geflossen. Allerdings tauchten bereits 2014 erste kritische Stimmen zu dem Geschäftsmodell auf. „Auch die Umwandlung der Anteile in Aktien wirft Fragen auf. Das Motiv bleibt unklar. Die Anleger begeben sich damit aber auf dünneres Eis. Sie sind nun von der Entwicklung des Aktienkurses abhängig. Diese Entwicklung kann natürlich in beide Richtungen gehen, d.h. es sind auch finanzielle Verluste möglich“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die betroffenen Anleger müssen diese Entwicklung allerdings nicht zwangsläufig hinnehmen. Sie können ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. „Die Optionen können dabei von der vorzeitigen Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reichen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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