Stärkere Kontrollen beim Unternehmenskauf durch ausländische Investoren

18.09.2017, Autor: Herr Boris Jan Schiemzik / Lesedauer ca. 2 Min. (121 mal gelesen)
Deutsche Unternehmen sind für ausländische Investoren häufig attraktiv. Dementsprechend hat die Zahl der Unternehmenskäufe und -beteiligungen in den vergangenen Jahren zugenommen. Das ruft auch die Bundesregierung auf den Plan.

Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung hat sie ihre Prüfkriterien verschärft. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft Käufe deutscher Unternehmen durch Nicht-EU-Investoren und kann diese sogar untersagen.

Dabei geht es nach Aussage des Gesetzgebers nicht um eine Abschottung gegenüber Investoren. Aber besonders bei kritischen Infrastrukturen und sicherheitsrelevanten Technologien solle das Investitionsprüfungsrecht des Wirtschaftsministeriums ausgedehnt werden. Schon bisher konnte ein Unternehmenskauf oder der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent durch Investoren, die nicht aus der EU oder dem EFTA-Raum stammen, durch das Wirtschaftsministerium geprüft werden.

Neue Außenwirtschaftsverordnung hat Sicherheit im Blick

Bei der Novelle der Außenwirtschaftsverordnung hat die Bundesregierung vor allem die Sicherheit der Bundesrepublik im Blick. Daher soll ein Unternehmenskauf in den Bereichen Informationstechnik, Telekommunikation oder Finanz- und Versicherungstechnik strenger geprüft werden. Denn ein Unternehmenskauf durch Investoren außerhalb der EU könne weitreichende Folgen haben und die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik gefährden. Gleiches gilt für Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus der Rüstungsindustrie. Auch hier könne der Einfluss ausländischer Investoren auf die Geschäftspolitik negative Folgen auf den technischen Standard, die Entwicklung und letztlich auch der Sicherheit haben, wird die Ausweitung der Prüfungen begründet.

Längere Prüfungsfristen beim Unternehmenskauf

Die Kehrseite der intensiveren Prüfungen durch die Bundesregierung ist, dass ein Unternehmenskauf bzw. -verkauf dadurch ggf. erschwert und in die Länge gezogen wird. Denn auch die Prüffristen werden zum großen Teil von zwei auf vier Monate durch die neue Verordnung verlängert. Ebenso sollen auch mittelbare Erwerbe in die Prüfung einbezogen werden. Das heißt ein Unternehmenskauf wird auch dann geprüft, wenn die ausländischen Investoren zuvor ein Unternehmen in der EU gegründet haben, das dann die Beteiligung an einem deutschen Unternehmen erwerben soll. Allerdings bestehen weiterhin hohe Hürden, wenn eine Unternehmensübernahme durch ausländische Investoren verhindert werden soll. Die Transaktionsplanungen werden zunehmend komplexer. Die Praxis wird zeigen, ob der gesetzgeberische Protektionismus eine abschreckende Wirkung auf die ausländischen Investoren haben wird.

Unternehmenstransaktionen sollten grundsätzlich immer bis ins Detail vorbereitet und geplant sein. Dabei sollte auch die neue Außenwirtschaftsverordnung im Blick behalten werden.

Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg, Berlin und München hat unter https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht-ma/unternehmenskauf-ma-venture-capital-und-private-equity/firmenkauf-und-kauf-von-unternehmensbeteiligungen.html  weitere Informationen zum Unternehmenskauf zusammengefasst.
 

Dr. Boris Jan Schiemzik

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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