Wann kommt die Sammelklage?

23.10.2017, Autor: Herr Boris Jan Schiemzik / Lesedauer ca. 2 Min. (137 mal gelesen)
Wie VW-Kunden auch in Deutschland Recht bekommen.

Seit dem Dieselskandal ist die Forderung nach der Sammelklage wieder modern. Milliardensummen Schadenersatz an amerikanische VW-Kunden? Das wollen wir auch! Aber einige Möglichkeiten, ein Stück vom Kuchen abzubekommen, haben auch wir schon. Einen Ausweg bieten die sogenannten Prozessfinanzierer. Schon angemeldet?


Sammelklage – ja, nein, vielleicht?
Das Institut der Sammelklage ist in den Vereinigten Staaten schon Gang und Gebe. Viele Kläger wollen nur kleine Summen einklagen und scheuen das hohe Prozesskostenrisiko. Aber wenn sie sich zusammen tun, wird der Streitwert plötzlich enorm – vor allem wenn es, wie häufig, gegen große Unternehmen geht. Das sind auch solvente Schuldner und damit interessante Gegner für die mächtigen Kanzleien. Gegen ein (recht ansehnliches) Stück vom Kuchen übernehmen sie die Prozesskosten und schmeißen ihr gesamtes Gewicht in die Verhandlung. Wegen der schier endlosen Ressourcen solcher Kanzleien geben Unternehmen häufig klein bei und man einigt sich auf einen kostspieligen außergerichtlichen Vergleich. Denn eigentlich hat ja keine Seite Lust auf jahrelange Prozessschlachten.

Verbraucherschützer in Deutschland fordern schon seit Jahren die Einführung einer solchen Klage. Aber Wirtschaftsverbände kritisieren vor allem das Missbrauchspotential: Eine solche Klagewelle könne ein Unternehmen lahm legen und in den Ruin treiben. Dazu kann man meinen was man will, zugeben müssen wir aber wohl: Unter Christian Lindner und einer FDP-Beteiligung in der Regierung wird eine solche Gesetzesänderung noch eine Weile länger auf sich warten lassen.

Alternative: Rechtsdienstleister
Aber vielleicht brauchen wir ja gar keine Gesetzesänderung! Auf dem Vormarsch in Deutschland befinden sich nämlich die sogenannten „Prozessfinanzierer“. Das sind Unternehmen, die sich die Ansprüche der Betroffenen abtreten lassen und diese gerichtlich geltend machen. So auch hier am Beispiel VW. Der Rechtsdienstleister „Myright“ hat schon über 35.000 Klagen gesammelt, die noch vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2017 am Landgericht Braunschweig eingehen sollen.

Auch wenn es keine Sammelklage im engeren Sinne gibt – weder den stark überlasteten Richtern, noch den Anwälten ist faktisch an einer getrennten Verhandlung derartig vieler, rechtlich und tatsächlich gleich gestellter Fragen gelegen. Daher wird das Gericht in der Praxis dazu übergehen, die Fälle doch gemeinsam zu verhandeln. Oder die nächsten 10 Jahre nur VW-Akten zu bearbeiten. Die Wahl dürfte in Braunschweig nicht schwer fallen.


Autor dieses Rechtstipps

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Dr. Boris Jan Schiemzik

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