Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

31.10.2022, Autor: Frau Katharina Schnellbacher / Lesedauer ca. 2 Min. (70 mal gelesen)
Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor und was muss der Versicherte zur Zahlung aus der BU-Versicherung nachweisen

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die die wichtigsten Fragen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die BU ist eine private Zusatzversicherung, die den Versicherungsfall, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf auf Grund gesundheitlicher Probleme auf Dauer nicht mehr ausüben kann, finanziell absichert.

Wird der Versicherte auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, wobei hier physische wie auch psychische Erkrankungen in Betracht kommen, berufsunfähig, soll die BU-Versicherung den Wegfall seines monatlichen Einkommens in der vertraglich bestimmten Höhe durch eine monatliche Rente aus der BU-Versicherung ausgleichen. Diese monatliche Rente wird zusätzlich zur staatlichen Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Wann liegt überhaupt Berufsunfähigkeit vor?

1. Bei Krankheit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte krank ist und infolge dieser Krankheit seine konkrete Tätigkeit voraussichtlich langfristig nicht mehr ausüben kann.

2. Bei Kräfteverfall

Berufsunfähigkeit liegt zudem auch vor, wenn der Betroffene unter einem Kräfteverfall leidet. Das bedeutet, dass er seinen Berufsalltag altersbedingt nicht mehr tragen kann. Dieser Zustand muss ebenfalls voraussichtlich von dauerhafter Natur sein.

In diesem Zusammenhang stellt sich dann natürlich die Frage, wann ein dauerhafter Zustand vorliegt:
Ein dauerhafter Zustand liegt vor, wenn der Versicherte sechs Monate lang nicht arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeit, muss durch ein medizinisches Gutachten eines Arztes attestiert werden, da der Versicherte diese rechtzeitig und selbst nachzuweisen hat. Die ärztliche Diagnose ist dabei von entscheidender Bedeutung. Der Arzt muss hierbei zudem eine Prognose anstellen über die Frage, wie sich der Zustand zukünftig entwickelt, insbesondere ob dieser langfristig anhalten wird.

Was muss der Versicherte tun?

Der Versicherte muss seine berufliche Tätigkeit und seinen beruflichen Alltag ausführlich beschreiben und zudem dartun, welche konkreten Tätigkeiten er nicht mehr ausführen kann. Wichtig hierbei ist, keine falschen oder unvollständigen Angaben zu machen, da ansonsten eine Kürzung oder gar vollständige Ablehnung seitens des Versicherers droht.

Wann besteht eine Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens bei Berufsunfähigkeit?

Ist der Versicherte, gemessen an den durchschnittlichen Arbeitsstunden, zu 50 % berufsunfähig, kann die BU-Versicherung in Anspruch genommen werden. Die tatsächliche Berufsunfähigkeit wird dann anhand der konkreten zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit beurteilt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob der Versicherte auch andere Berufe ausüben könnte. Es wird somit also zwischen Berufsunfähigkeit und vollständiger Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Eine vollständige Erwerbsunfähigkeit läge vor, wenn der Betroffene überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann.

Klausel der „abstrakten Verweisung“

Manche Versicherungsverträge, insbesondere ältere Versicherungsverträge, enthalten eine sogenannte „abstrakte Verweisung“. Diese Klausel ermöglicht es dem Versicherungsunternehmen darauf zu verweisen, dass der Versicherte trotz der Berufsunfähigkeit in seinem konkreten Beruf einen anderen Beruf ausüben könnte. Prinzipiell sind solche Klauseln zulässig. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nur, wenn die alternative Tätigkeit gleichwertig ist und zudem den jeweiligen Fähigkeiten und Kenntnissen des Versicherten entspricht.


Katharina Schnellbacher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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