Rechtsanwältin Anja von Freier

Rechtsanwältin Anja von Freier

Fachanwältin für Familienrecht



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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Kanzleiprofil

Die Kanzlei ist auf das Familienrecht und alle damit zusammenhängenden Probleme spezialisiert.

Der familienrechtliche Konflikt geht in aller Regel über eine rein zweckmäßige Geschäftsabwicklung hinaus. Die Menschen sind hier besonders eng miteinander verstrickt, die fundamentalen Entscheidungen der Familienplanung betreffen das gesamte Leben. Starke Gefühle - positive wie negative - bestimmen Denken und Handeln. Deswegen bedarf es der durchdachten Interessenvertretung und des konstruktiven Umgangs mit all den Wünschen, Hoffnungen und Gefühlen.

Bei der Bewältigung dieses Spagats bietet Ihnen meine Kanzlei kompetente Beratung und Vertretung.

Seit dem Jahr 2002 bin ich als Rechtsanwältin in Hamburg überwiegend auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig, nunmehr auch mit der Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Familienrecht. Zugute kommen mir gerade auch im Bereich von Sorgerechts- und Umgangsverfahren meine frühere Tätigkeit als Erzieherin und meine Erfahrungen als 3-fache Mutter.

Am Anfang an das Ende denken?

Bereits vor Eingehung einer Ehe sollten sich die Partner Gedanken darüber machen, ob der Abschluss eines Ehevertrages für sie in Betracht kommt. Dieser Gedanke ist verständlicherweise zu Beginn einer Ehe zunächst einmal befremdlich und unromantisch. Gleichwohl gibt es gute Gründe, jetzt bestimmte Dinge mit dem Partner vertraglich zu regeln, denn der Abschluss eines Ehevertrages ist mittlerweile nicht mehr nur für Menschen mit Vermögen oder Firmenbeteiligungen mit persönlicher Haftung von Bedeutung.

Die Verschärfung des Unterhaltsrechts führt im Falle des Scheiterns der Ehe gerade für die mit der Kindererziehung betrauten, nicht oder nur zum Teil erwerbstätigen Frauen, häufig schnell und unerwartet in die Sozialhilfe, da die Unterhaltsansprüche scharfen Befristungen und Begrenzungsmöglichkeiten unterliegen.

Um hier im Falle einer Trennung konfliktreiche Auseinandersetzungen und den möglichen Verlust von Ansprüchen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, entsprechende vertragliche Absprachen zu treffen.

Auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft kann der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages - gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind - sinnvoll sein. Unterhalts-, Vermögens- und Erbansprüche können hier beispielsweise vertraglich geregelt werden.

Die Trennung - und was kommt dann?

Im Vordergrund einer ersten Beratung steht zunächst die Notwendigkeit, sich ein möglichst umfassendes Bild von der eigenen rechtlichen Position zu verschaffen. Ausgehend von dieser Basis entwickle ich mit Ihnen Strategien für das weitere Vorgehen und die Einleitung der nächsten Schritte unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Wünsche und der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung wird frühzeitig die richtige Weichenstellung vorgenommen. Dies trägt zum einen dazu bei, das Streitpotential zwischen den Partnern zu verringern und zum anderen hilft es, sich vor möglichen Vermögensnachteilen und Übervorteilungen des anderen Partners zu schützen.

Insbesondere gibt es schon während des Trennungsjahres die Möglichkeit, sich vor benachteiligenden Verfügungen des anderen Ehegatten zu schützen.

Auch werde ich mit Ihnen alle anderen wichtigen Fragen, die im Falle einer Trennung plötzlich von Bedeutung sind, erörtern. Hierzu zählen zum Beispiel:

• Wer zahlt wem welchen Unterhalt?
• Zu wem kommen die Kinder und welche finanziellen Ansprüche haben sie?
• Wer bekommt die Wohnung/das Haus?
• Was wird aus den ehelichen oder gemeinschaftlichen Schulden?
• Was passiert mit den gemeinsamen Konten?
• Was wird mit dem Hausrat? Wer bekommt welches Auto?

Die Klärung all dieser Fragen muss nicht notwendigerweise in einem Rechtsstreit enden. Vielmehr können die in einer ersten Beratung gewonnenen Informationen in eine für beide Partner zufriedenstellende, konstruktive Einigung münden und dadurch weitergehende Konflikte vermieden werden.

Die Scheidung - muß das sein?

Ob und zu welchem Zeitpunkt die Scheidung eingereicht werden sollte, hängt von verschiedenen Umständen ab. In einem persönlichen Gespräch erörtere ich ausführlich mit Ihnen das Für und Wider einer möglichen Ehescheidung und stelle gegebenenfalls den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht.

Haben Sie bereits einen Scheidungsantrag Ihres Ehepartners erhalten, übernehme ich für Sie die gerichtliche Vertretung und stelle die erforderlichen Anträge.

Der Streit um die Kinder

Nicht immer lassen sich Auseinandersetzungen um das Sorge- und Umgangsrecht vermeiden.

Im Fokus der Interessenkonflikte steht hier das Kindeswohl, das die Eltern zu Kompromissen und der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung auffordert.

Hierbei stehe ich Ihnen mit meiner umfangreichen Erfahrung im Bereich von Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zur Seite.

Das Alter - Testament und Vorsorge

Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit das Erbrecht, insbesondere die Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten und die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die steuerrechtlichen Zusammenhänge und Auswirkungen testamentarischer Verfügungen zu richten. Hier arbeite ich eng mit einem Steuerberater zusammen.

Zunehmend an Bedeutung erlangt hat in den letzten Jahren nicht nur die testamentarische Vorsorge, sondern auch die Vermögens- und Gesundheitssorge im Krankheitsfall. Auch hierzu biete ich Ihnen im Bedarfsfall Beratung und das Verfassen entsprechender Vollmachten an.

Anfahrt

Parkmöglichkeiten sind gegenüber der Kanzlei vorhanden.

Sie erreichen mich auch bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S1 bis Poppenbüttel
Bus 276 bis Maike-Harder-Weg, von dort 1 min. Fußweg

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Poppenbüttler Hauptstraße 56 a
22399 Hamburg
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E-Mail:

Internet:
www.vonfreier-rechtsanwaeltin.de

Fremdsprachen:
Englisch

Meine Rechtsgebiete:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Internationales Familienrecht

Spezialistin für:

  • Internationales Familienrecht
  • Kindschaftsrecht