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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Unternehmensrecht

Rechtsanwalt Ralph Martz
Prozessionsweg 2a
69226 Nußloch
Rechtsanwältin Tanja Traub
Kleine Johannisstraße 10
20457 Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Peter Neu
Elberfelder Straße 39
42853 Remscheid
Rechtsanwalt Peter Werner
Opladener Straße 149
40789 Monheim am Rhein

Informationen zum Unternehmensrecht:

Das Unternehmensrecht ist eine Querschnittsmaterie, die sich mit dem Verkauf und der Rechtsstellung eines Unternehmens befasst. Ein einheitliches Gesetzeswerk zum Unternehmensrecht gibt es nicht. Die wichtigsten Vorschriften finden sich unter anderem im Handelsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem Wettbewerbsrecht. Der Begriff des Unternehmens ist im Unternehmensrecht von großer Bedeutung. Er soll dabei nicht zu eng gefasst werden, denn gerade im Unternehmensrecht gibt es zahlreiche Unternehmensbegriffe. Es reicht aus, wenn Unternehmen eine Organisationsstruktur aufweisen und nach außen auftreten.

Der Begriff des Unternehmens

Ein Unternehmen wird immer durch einen Träger geführt. Häufig sind Unternehmensträger die Körperschaften des Privatrechts, wie beispielsweise die GmbH oder die AG. Aber auch die handelsrechtlichen Gesellschaftsformen (z.B. KG, oHG etc.) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können Träger von Unternehmen sein. Außerdem können Gemeinden oder Erbengemeinschaften ein Unternehmen tragen. Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbstständige Organisation, die Risiken am Markt und Kapitalrisiken eingeht. Dafür nutzt ein Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten der Entscheidungsfindung und bedient sich eines oder mehrerer Betreibe, um den Unternehmenszweck zu erreichen.

Nationales Unternehmensrecht

Auf nationaler Ebene ist vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB) ein bedeutsames Regelungswerk für das Unternehmensrecht. Das HGB enthält die wichtigsten Elemente des Handelsrechts und damit auch des Unternehmensrechts. Darin befinden sich beispielsweise Vorschriften, die jedes Unternehmen zu berücksichtigen hat. Aber auch ergänzende Vorschriften, die nur für bestimmte Unternehmen gelten, sind im HGB enthalten. Vor allem müssen Unternehmen einen Namen haben, mit dem die Geschäfte geführt werden (sog. Firma, Firmenname). Die Firma ist ein großer Teil der Unternehmenspersönlichkeit von Konzernen oder mittelständischen Unternehmen. Neben dem Handelsgesetzbuch enthält auch das Bürgerliche Gesetzbuch zahlreiche Normen für Unternehmen. Zum Beispiel wird er Kauf oder Verkauf eines Unternehmens nach den allgemeinen Vorschriften des Kaufrechts abgewickelt. Ergänzend finden kartellrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Regelungen Anwendung. Ein Unternehmen geht erst unter, wenn die Struktur des Unternehmens nicht mehr erkennbar ist. Eine Insolvenz beispielswiese führt nicht zwangsläufig zum Untergang eines Unternehmens.

Internationales und europäisches Unternehmensrecht

Das nationale Unternehmensrecht wird ergänzt durch das europäische und internationale Unternehmensrecht. So können auch europäische Rechtsformen als Träger eines Unternehmens gewählt werden, zum Beispiel die in Deutschland registrierte europäische Aktiengesellschaft (SE). Außerdem haben Unternehmen und deren Träger oft Berührungspunkte mit den europäischen Grundfreiheiten (z.B. Arbeitnehmerfreizügigkeit etc.).

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