Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - Hinweis

Informationen zum Wettbewerbsrecht

Der Begriff des Wettbewerbsrecht schließt gleich mehrere Regelungsbereiche mit ein:

Als Wettbewerbsrecht im klassischen Sinne bezeichnet man das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Daneben zählt aber auch das Kartellrecht (gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und das Subventionsrecht (staatliche finanzielle Hilfe zur Förderung eines Wirtschaftszweiges) zum Wettbewerbsrecht. Wichtigste Rechtsgrundlage des Wettbewerbsrechts ist das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Ziel den freien Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen. Das Schutzgut des Wettbewerbsrechts ist der Wettbewerb. Eine juristisch abschließende Definition für "Wettbewerb" ist zwar nicht anerkannt, unter wettbewerblichem Verhalten kann man aber das Bemühen der Marktteilnehmer verstehen, sich selbst Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verschaffen. Man kann aber mit Wettbewerb auch eine Marktstruktur bezeichnen. Insofern besitzt der juristische Begriff des Wettbewerbs eine gewisse Mehrdeutigkeit. Ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen behilflich sein, Ihre aktuelle Wettbewerbssituation und deren Rechtmäßigkeit zu prüfen, und Ihnen gegebenenfalls Möglichkeiten aufzeigen, Ihre Marktstellung zu verbessern.
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Donnerstag, 23. Mai 2013
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