Ihren Anwalt für Erbfolge in Bremen finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbfolge benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbfolge in Bremen

Sie sind in Bremen auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Die Erbfolge bestimmt darüber, wer etwas vom Nachlass erhält – und zu welchem Anteil. Mit dem Anwalt-Suchservice können schnell und einfach ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was besagen die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge unter Ehegatten?

Ehegatten gehören auch zu den gesetzlichen Erben. Wenn Kinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte neben diesen ein Viertel. Ein weiteres Viertel kommt dazu, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, also ohne Vereinbarung zum Güterstand. Bei einer kinderlosen Ehe erhält der Ehegatte sogar die Hälfte – auch, wenn es noch Erben zweiter Ordnung gibt. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Kommt es zum Streit mit Verwandten wegen einer Erbschaft? Ein guter Rechtsanwalt aus Bremen kann Sie beraten.

Wie funktioniert die Erbfolge, wenn Beteiligte im Ausland leben?

In vielen Staaten bestehen völlig andere Erbrechtsregelungen, als bei uns. Oft ist jedoch deren Recht anzuwenden, weil sich dies z. B. nach dem Wohnsitz richtet. Selbst in EU-Staaten gibt es zum Teil kein Ehegattenerbrecht und keinen Pflichtteil. Oder Pflichtteilsberechtigte sind Erben und haften für Schulden des Erblassers. Innerhalb der EU gilt immer das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Aber generell empfiehlt sich bei Auslandsberührung immer eine fachkundige Beratung – am besten vor dem Erbfall. Ein Rechtsanwalt in Bremen kann helfen.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Die gewillkürte Erbfolge beruht auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers und entspricht dessen Willen. Es kann sich dabei um ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis handeln. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Ein kompetenter Rechtsanwalt in Bremen kann überprüfen, ob Sie Anrecht auf einen Teil des Erbes haben.

Welche gesetzliche Erbfolge gilt unter Verwandten?

Zuerst erben die Erben erster Ordnung, dies sind Kinder und Enkel. Dann folgen als Erben zweiter Ordnung Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung kommen dann die Großeltern des Erblassers sowie Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Verwandte einer vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung vom Erbe aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Bei Fragen zum Erbrecht sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Bremen beraten lassen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit der gesetzlichen Erbfolge auskennt?

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht der in Bremen tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. Unsere Kanzleiprofile enthalten hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Für eine einfache Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bietet sich unser Kontaktformular an. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Bremen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.