Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Büllingen finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Büllingen

Edgar Rings
In der Reisbach 67
4760 Büllingen

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Büllingen, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Eigenbedarf gehört zu den Gründen, aus denen ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe können Sie gegen einen solchen Schritt des Vermieters vorgehen. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Es muss sich um nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister handeln. Allerdings kommen ausnahmsweise auch entferntere Angehörige in Frage, wenn diese eine enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Welche Person aus welchem Grund einziehen will, muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Büllingen kann Sie zum Thema Eigenbedarf beraten.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. Nicht erlaubt ist eine Beendigung des Mietverhältnisses ohne konkreten Anlass, also „auf Vorrat“. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Gerade im Mehrfamilienhaus kann es sein, dass gerade eine andere Wohnung des Vermieters frei wird. Diese muss er Ihnen als Ersatzwohnung anbieten. Wichtig ist es, sich bei einer Eigenbedarfsanmeldung beraten zu lassen. In Büllingen finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Sie können zwar dem Vermieter Ihre Rechtsansicht mitteilen. Verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Wenn Ihr Vermieter sein Vorgehen für rechtlich einwandfrei hält, steht es ihm frei, Räumungsklage zu erheben. Das Gericht wird dann den Fall prüfen. Möchten Sie prüfen lassen, ob der Eigenbedarf bei Ihnen durchgreift? Dann sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Büllingen wenden.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dies ist der Fall, wenn ein Wohnungswechsel für den Mieter oder seine Familie gerade unzumutbar ist. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Hier ist eine Frist zu beachten: Der Mieter muss schriftlich spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses widersprochen haben. Bei der Begründung Ihres Härtefalles hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Büllingen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Büllingen zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und finden Informationen über dessen Arbeit. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Aus der Verwendung des Kontaktformulars ergeben sich für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!