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Anwälte für Erbengemeinschaft in Eggersdorf

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Eggersdorf kann sie beantworten.

In einer Erbengemeinschaft ist man nicht freiwillig – und oft sind die Mitglieder nicht einer Meinung. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Sie sind Teil einer Gesamthandsgemeinschaft, können also nur alle gemeinsam und nicht anteilig Rechte am Nachlass geltend machen. Ein einzelner Miterbe kann also nicht bestimmte Gegenstände in Besitz nehmen oder mit einem Anteil der Erbschaft nach Belieben verfahren. Erlaubt ist jedoch ein Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Erwerber tritt dann in die Gemeinschaft ein und muss sich an ihre Regeln halten. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Eggersdorf kann Ihnen erläutern, worauf es bei der Erbengemeinschaft ankommt.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Jeder muss auch eine aktive Rolle übernehmen – außer natürlich, ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker übernimmt diese Tätigkeit. Kommt es zu einem finanziellen Schaden, weil ein Erbe sich nicht beteiligt, können ihn die anderen auf Schadensersatz verklagen. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist eine dringende Reparatur an einer geerbten Immobilie, die nicht verzögert werden darf. Kommt es zum Streit um die Verwaltung des Erbes in Ihrer Erbengemeinschaft? Ein Fachanwalt für Erbrecht in Eggersdorf weiß Rat.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft beendet. Wenn alle Miterben sich über die Aufteilung einig sind, können sie den Nachlass selbst unter sich verteilen und dies vertraglich absichern. Hat der Erblasser jedoch einen Testamentsvollstrecker bestimmt, darf nur dieser einen solchen Schritt vollziehen. Ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt aus Eggersdorf hilft Ihnen, falls es bei der Aufteilung dann doch Streit geben sollte.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Die Anteile am Nachlass sind in Prozenten angegeben und meist nicht gleich hoch. Für manchen ist dies ein Grund für Ärger. Ein häufiger Grund für Streit ist der Umgang mit dem geerbten Familienheim: Behalten, verkaufen oder vermieten? So mancher Miterbe befürchtet, dass sich andere vor Sichtung des Nachlasses einzelne Gegenstände sichern. Ein in Eggersdorf ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu wahren.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Eggersdorf zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Dort finden Sie die Profile der einzelnen Anwälte, mit weiteren Informationen zur Kanzlei. Einfacher wird die Kontaktaufnahme zum ausgewählten Rechtsanwalt durch unser Kontaktformular. Sie können das Kontaktformular benutzen, ohne dass Ihnen dafür Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl. Dann können Sie Ihren Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Eggersdorf gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.