Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit in Grimma finden Sie hier

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Anwälte für Berufsunfähigkeit in Grimma

Rechtsanwalt Kai Müller
Leisniger Straße 6
04668 Grimma

Sie sind in Grimma auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil Ihre Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit nicht anerkennt?

Neue gesetzliche Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente entstehen nicht mehr. Rechte hat nur, wer am 31.12.2000 einen Anspruch hatte. Allerdings kann eine private Versicherung in diesem Bereich abgeschlossen werden. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice finden Sie problemlos und kostenfrei einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Grimma.

Welche gesetzlichen und privaten Versicherungsleistungen gibt es bei Berufsunfähigkeit?

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt maximal etwa ein Drittel des Bruttogehalts – wenn man noch maximal drei Stunden am Tag arbeiten kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt meist, wenn der Arbeitnehmer weniger als 50 Prozent seiner bisherigen Arbeitsstunden schafft. Bei einer privaten Absicherung kann die Höhe der Rente frei vereinbart werden. Beispiel: 50 % des Nettogehalts bei einem Single, 80 %, wenn eine Familie ernährt werden soll. Der Vertrag enthält eine Altersgrenze für Zahlungen. Auch in Grimma gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen helfen können, wenn Sie nicht die erwarteten Leistungen bekommen.

Wie ist der Ablauf eines Berufsunfähigkeitsverfahrens?

Am Anfang steht der Leistungsantrag des Versicherten gegenüber seiner Versicherung. Dabei sind viele Angaben zum Beruf und zur Gesundheit zu machen. Wenn der Versicherer den Antrag ablehnt, kann ein Rechtsanwalt außergerichtlich prüfen, ob dies gerechtfertigt ist. Dabei wird die Beweislage berücksichtigt. Bleibt die Versicherung uneinsichtig, hilft nur noch eine Klage. Nun ist zu beweisen, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Im Nachprüfungsverfahren untersucht die Versicherung, ob immer noch Berufsunfähigkeit vorliegt. Wenn nicht, kann sie die Zahlungen einstellen. Ein in Grimma ansässiger Rechtsanwalt kann Sie zum Thema Berufsunfähigkeit beraten und die Chancen einer Klage beurteilen.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit und was ist mit Erwerbsunfähigkeit gemeint?

Berufsunfähig ist, wer über 6 Monate lang nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Gründe können dauerhafte oder vorübergehende Erkrankungen oder Verletzungen sein. Als erwerbsunfähig gilt, wer aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen kann – egal in welchem Beruf. Nur noch vor dem 1. Januar 1961 geborene Personen erhalten eine staatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit. Aber: Es gibt nach wie vor eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit. In Grimma gibt es erfahrene Anwälte, die Sie rund um Ihre Ansprüche bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit beraten können.

Darf meine Versicherung mich einfach auf eine andere Tätigkeit verweisen?

Kann der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben, der seiner sozialen Stellung entspricht, darf ihn die Versicherung darauf verweisen. Diese abstrakte Verweisung muss jedoch vertraglich vereinbart sein. Sie ist für den Versicherten von Nachteil, da sie nicht die Arbeitsmarktlage berücksichtigt. Wählen Sie daher unbedingt eine Versicherung, die diese „abstrakte Verweisung“ in ihren Vertragsbedingungen ausschließt. Eine Zahlung kann unter Umständen auch verweigert werden, wenn Sie bereits einen anderen, adäquaten Beruf ausüben und die Versicherung dies herausfindet. Eine Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Grimma hilft Ihnen, Fallstricke in Ihrem Vertrag zu entdecken.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit dem Thema Berufsunfähigkeit auskennt?

Auf unserer Seite finden Sie verschiedene in Grimma tätige Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht. Bei uns bekommen Sie auch weitere Informationen über Arbeitsschwerpunkte und Tätigkeit der Anwälte: Ein Blick in die Kanzleiprofile lohnt. Mit unserem Kontaktformular ist es ganz einfach, den Anwältinnen und Anwälten eine Nachricht zu schicken. Natürlich ist eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice für Sie ohne Kosten und Verpflichtungen möglich. Der Anwalt Ihrer Wahl wird Sie zeitnah zurückrufen, um einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.