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Anwälte für Berufsunfähigkeit in Herzogenrath

Rechtsanwalt Ulrich Neft
Afdener Straße 24 a
52134 Herzogenrath

Sind Sie berufsunfähig und Ihre Versicherung zahlt nicht? Dann benötigen Sie rechtliche Unterstützung in Herzogenrath.

Nur, wenn Sie am 31.12.2000 schon Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente hatten, gibt es noch gesetzliche Leistungen. Durch eine private Versicherung kann man sich jedoch für diesen Fall absichern. Über unsere Seite finden Sie schnell und kostenfrei einen versierten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Herzogenrath.

Das Berufsunfähigkeitsverfahren: Wie läuft es ab?

Zuerst müssen Sie Ihrer Versicherung des Versicherungsfall melden, Leistungen beantragen und genaue Angaben zu Ihrer Gesundheit machen. Zahlt diese daraufhin nicht, kann nun ein Anwalt hinzugezogen werden, der außergerichtlich prüft, ob die Ablehnung rechtens war. Schließlich ist eine Klage möglich. Hier gilt es, zu beweisen, dass Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Das sogenannte Nachprüfungsverfahren der Versicherung gilt der Frage, ob der Betreffende inzwischen wieder arbeiten kann. Dann können die Leistungen entfallen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Herzogenrath kann Ihnen helfen zu klären, welche Erfolgsaussichten ein gerichtliches Vorgehen hat.

Was meint der Begriff Berufsunfähigkeit und was ist demgegenüber die Erwerbsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn jemand voraussichtlich länger als sechs Monate nicht in dem Beruf arbeiten kann, den er gelernt hat. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass man unabhängig vom erlernten Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Früher gab es eine staatliche Rente bei Berufsunfähigkeit. Heute ist diese nur noch bei Menschen mit Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1961 möglich. Es gibt jedoch eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die auch bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Herzogenrath kann für Sie prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Kommt meine Versicherung um Zahlungen herum, indem sie mich darauf verweist, einen anderen Beruf zu ergreifen?

Dies kann der Fall sein, wenn der andere Beruf der sozialen Stellung des Kunden im bisherigen Leben entspricht. Ob der Kunde tatsächlich Arbeit im neuen Beruf findet, ist nicht entscheidend. Aber: Eine solche Verweisung setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus. Viele Versicherungen schließen eine derartige Verweisung vertraglich aus. Diese Versicherer sind zu bevorzugen. Je nach Vertrag kann die Versicherung unter Umständen auch die Zahlung einstellen, wenn sie herausfindet, dass man tatsächlich einen anderen Beruf ausübt. Ein Anwalt in Herzogenrath kann Sie zum Versicherungsrecht beraten und Ihnen helfen, Zahlungen zu erhalten.

Was bekomme ich vom Staat oder meiner privaten Versicherung, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Können Sie noch höchstens drei Stunden am Tag arbeiten, zahlt der Staat eine Erwerbsminderungsrente von knapp einem Drittel des Bruttogehalts. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie nur noch die Hälfte Ihrer gewohnten Arbeitsstunden erbringen können. Dann wird eine Rente gezahlt, deren Höhe frei vertraglich vereinbart werden kann. So können sich zum Beispiel Singles mit 50 % ihres Nettogehalts und Familien mit 80 % absichern. Diese Summe wird dann bis zur vereinbarten Altersgrenze gezahlt. Oft kommt es zu Schwierigkeiten mit Versicherungen. Ein guter Anwalt aus Herzogenrath kann hier helfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen versierten Anwalt zu finden, der Ihnen bei Berufsunfähigkeit hilft, zu Ihrem Recht zu kommen.

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