Rechtsanwalt Kriftel Abmahnung Arbeitsrecht
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Montag, 20. Mai 2013

Nicht jeder Rüffel, jede Vorhaltung oder Ermahnung durch Ihren Arbeitgeber gefährdet Ihr Arbeitsverhältnis. Kritisch wird die Beanstandung nur dann, wenn eine Abmahnung im Rechtssinne vorliegt, denn diese bereitet in arbeitsrechtlicher Konsequenz in den meisten Fällen eine mögliche Kündigung vor.

Die Abmahnung ist also wie eine "gelbe Karte", die der Arbeitgeber ziehen kann, wenn er mit der Leistung oder dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist. Das kann beispielsweise die Nicht- oder Schlechterfüllung seines Jobs, unpünktliches Verhalten oder unprofessionelles Auftreten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden sein.

In den meisten Fällen spricht der Arbeitgeber die Abmahnung aus, doch andererseits ist auch der Arbeitnehmer dazu berechtigt, wenn der Arbeitgeber gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Voraussetzung ist ein konkreter Vertragsverstoß des jeweils anderen Vertragspartners, der durch die Abmahnung beanstandet wird.

Eine Abmahnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Aus Gründen der Beweislast wird die Abmahnung in der Regel schriftlich überreicht. Die andere Möglichkeit ist, sich den mündlichen Hinweis schriftlich bestätigen zu lassen. Doch Vorsicht: Nicht vorschnell die Unterschrift setzen!

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt worden sind, sollten Sie dies nicht einfach auf sich beruhen lassen. Vielmehr sollten Sie sich überlegen, ob und wie Sie gegen diese Abmahnung vorgehen.

Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Familienrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.

Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.

Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.

Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.


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