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Anwälte für Erbfolge in Neufahrn b. Freising

Rechtsanwältin Sylvia Holland
Bahnhofstraße 3
85375 Neufahrn b. Freising

Benötigen Sie kompetente Beratung zur gesetzlichen Erbfolge? Über unsere Homepage finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Neufahrn b. Freising, der Sie berät.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Zu welchen Ergebnissen führt die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten?

Kinder und Enkel erben als Verwandte erster Ordnung zuerst. Dann folgt die zweite Ordnung, bestehend aus Geschwistern, Eltern, Nichten und Neffen. Dann sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Wenn also Kinder des Erblassers vorhanden sind, erben zum Beispiel seine Geschwister nichts. In Neufahrn b. Freising finden Sie erfahrene Rechtsanwälte, die Sie im Erbrecht beraten können.

Was erben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben – neben den Verwandten. Wenn es Kinder gibt, erhält der Ehepartner ein Viertel der Erbschaft. Hat das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelebt (also ohne Ehevertrag) , kommt noch ein weiteres Viertel dazu. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Aber auch dann kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu. Möchten Sie prüfen lassen, was Sie neben der restlichen Verwandtschaft tatsächlich erben? Ein Rechtsanwalt aus Neufahrn b. Freising kann Sie beraten.

Wie wirkt sich die gesetzliche Erbfolge aus, wenn der Erbfall Bezug zum Ausland hat?

Im Ausland ist dies oft vollkommen anders geregelt. Und: Oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wenn der Erblasser dort seinen Wohnsitz hatte. Oft gibt es sogar in der EU kein Ehegattenerbrecht oder das Pflichtteilsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Hilfreich ist ein Testamt, in dem die Geltung des deutschen Rechts hervorgehoben wird. Außerdem empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt aus Neufahrn b. Freising – denn auch ein Testament wird nicht überall anerkannt.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wie die gewillkürte Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer welchen Anteil vom Erbe bekommt. Bestimmt der Erblasser nach eigenem Willen darüber, spricht man von „gewillkürter“ Erbfolge. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Ist das Testament wegen Formfehlern unwirksam, kommt wieder die gesetzliche Regelung zur Anwendung – mit abweichenden Ergebnissen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Neufahrn b. Freising kann Sie zum Thema Nachlass und letztwillige Verfügungen beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge beantwortet.

Auf unserer Seite finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, die Ihnen in Neufahrn b. Freising bei allen erbrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Sie können sich die Profile der Anwälte ansehen, um weitere Informationen zu erhalten. Diese finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist für Sie immer kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Neufahrn b. Freising gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.