Rechtsanwalt Oberkirch Unterhalt
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Mittwoch, 22. Mai 2013

Unter Unterhalt (oder auch Alimente) versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Expartner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.

Gesellschaftlich gesehen ist der Unterhalt einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit und beruht eigentlich auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen - also Solidarität füreinander praktizieren.

Der Begriff Alimente, was in der französischen Sprache so viel wie "Lebensmittel" oder "Nahrung" bedeutet, bezieht sich in der heutigen Rechtssprache auf Geldunterhalt, dem so genannten Barunterhalt, währenddessen der Unterhaltsbegriff auch Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt beinhaltet. Der Geldunterhalt ist die regelmäßige Zahlung eines Gesamtbudgets.

Zum Naturalunterhalt gehören:
  • Unterkunft
  • Nahrungsmittel
  • Kleidung
  • Unterricht und Erziehung
  • Freizeitgestaltung
  • Taschengeld

Der Betreuungsunterhalt umfasst die Eigenleistung für Betreuung, Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Erziehung minderjähriger Kinder.

Die grundlegenden sozialen Absicherungen durch Unterhalt betreffen etwa:
  • Kindesunterhalt gegenüber dem Kind / den Kindern
  • Unterhalt des (Ex-)Ehepartners, des (Ex-)Lebensgefährten oder des (Ex-)Partners einer eingetragenen Partnerschaft
  • Elternunterhalt gegenüber Eltern
  • Unterhalt sonstiger Familienmitglieder
  • Unterhalt der Menschen, für die man Obsorge und Erziehungsberechtigung innehat


Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt) und Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt).

Entscheidend dabei ist die Feststellung, ob überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt besteht, was bei Kindern immer der Fall ist, wenn sich die Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese aber im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Nur wer genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch im Stande, tatsächlich Unterhalt zu leisten.

Die Höhe des Unterhalts ist, neben den Unterhaltsrichtlinien, auch in der Düsseldorfer Tabelle angegeben, die regelmäßig aktualisiert wird.

Deshalb sollte hier nichts auf eigene Faust veranlasst werden. Ansonsten könnten Fehler begangen werden, die erhebliche Konsequenzen haben können.

Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Familienrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.

Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.

Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.

Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht.


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