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Anwälte für Eigenbedarf in Plauen

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Plauen!

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe können Sie gegen einen solchen Schritt des Vermieters vorgehen. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt!

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Widersprechen muss der Mieter allerdings schriftlich und spätestens bis zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses. Ein kompetenter Anwalt in Plauen berät sie zum Thema Härtefall.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Der Vermieter muss in seinem Schreiben seine Gründe erläutern und auch erwähnen, wer aus welchem Grund die Wohnung braucht. Ein versierter Anwalt in Plauen kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen und ist eine davon frei, muss er Ihnen diese als Ersatzwohnung anbieten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Plauen kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Meint der Vermieter, dass sein Vorgehen den Mietvertrag wirksam beendet hat, muss er auf Räumung klagen. Dann entscheidet das Gericht. Ein versierter Rechtsanwalt aus Plauen kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Plauen bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Für nähere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit brauchen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anzuklicken. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Für Sie ist das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular immer kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin baldmöglichst bei Ihnen melden!