Ihren Anwalt für Abfindung in Rövershagen finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Rövershagen

Rechtsanwältin Michaela Hocher
Weidenweg 1 B
18182 Rövershagen

In Rövershagen gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Durch eine Abfindung wird Ihnen der Abschied aus dem Job erleichtert. Aber: Vor- und Nachteile sind abzuwägen. Meist ist ihre Höhe jedoch Verhandlungssache. Mit einem guten Anwalt an Ihrer Seite steigen Ihre Chancen, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice finden Sie ohne Kosten zügig einen versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rövershagen.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Dies gilt jedoch nur bei betriebsbedingten Kündigungen. Falls der Arbeitnehmer gute Chancen bei einer Kündigungsschutzklage hat, steigen auch seine Chancen auf eine höhere Zahlung. Will der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden, sind aber auch mal bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin. Verhandlungsgeschick ist wichtig. Nicht vergessen sollte man, dass ein langes Gerichtsverfahren für den Betrieb teuer werden kann. Lassen Sie sich von einem Anwalt in Rövershagen beraten. Gerade bei Fragen rund um das Thema Abfindung ist es wichtig, kompetente Hilfe zu haben.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies dauert unter Umständen ein Jahr. Der Bezugszeitraum verschiebt sich dadurch nach hinten. Versicherungswidriges Verhalten – wie ein Aufhebungsvertrag – führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Üblicherweise dauert diese zwölf Wochen. Sie verkürzt die Bezugsdauer. Vor irgendwelchen Vereinbarungen mit dem Chef sollte gründlich gerechnet werden, ob sich die Abfindung überhaupt lohnt – am besten mit Hilfe eines Anwalts aus Rövershagen.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Haben Sie jedoch den Betrag innerhalb eines Jahres erhalten, können Sie die Fünftelregelung nutzen. Dabei kann die Abfindung auf fünf Steuerjahre verteilt werden. Sozialabgaben fallen für Ihre Abfindung übrigens nicht an. Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Rövershagen kann Ihnen helfen, bei Vereinbarungen mit dem Chef alles richtig zu machen.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Betriebsänderungen oder Sozialpläne sind ebenfalls oft Grundlage für eine solche Zahlung an die Arbeitnehmer. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht eine solche Zahlung festlegen. Oft passiert dies, wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bekommt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Rövershagen kann Ihnen sagen, ob Sie das Recht auf eine solche Zahlung Ihres Arbeitgebers haben.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

Über unsere Internetseite kommen Sie schnell und einfach in Kontakt zu kompetenten Rechtsanwälten, die sich in Rövershagen mit dem Arbeitsrecht auskennen. Die einzelnen Anwälte stellen sich Ihnen in Ihren Profilen vor. Dort finden Sie auch Informationen zu den Qualifikationen der Juristen. Eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl ist über unser Kontaktformular möglich. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten umgehend vom Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Rückruf zur Vereinbarung eines Beratungstermins.