Ihren Anwalt für Abfindung in Verden (Aller) finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Verden (Aller)

Rechtsanwalt Heiner Lackmann
Große Straße 68
27283 Verden (Aller)

In Verden (Aller) gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Eine Abfindung soll Sie entschädigen, wenn Sie Ihren Job verlieren. Sie kann jedoch für Sie auch Nachteile haben. Die Höhe einer solchen Zahlung ist nicht festgelegt und oft Verhandlungssache. Anwaltliche Unterstützung kann helfen, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Sie können über unsere Internetseite Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Verden (Aller) aufnehmen – ganz schnell und einfach.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Möchte der Chef einem Betriebsrats- oder Personalratsmitglied kündigen, können zum Teil bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr ausgehandelt werden. Verhandlungsgeschick ist wichtig. Nicht vergessen sollte man, dass ein langes Gerichtsverfahren für den Betrieb teuer werden kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Verden (Aller) kann Sie beraten, damit Sie eine möglichst hohe Abfindung bekommen.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe. Folge ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Üblicherweise dauert diese zwölf Wochen. Sie verkürzt die Bezugsdauer. Sie sollten daher nur mit anwaltlicher Beratung bei einem Rechtsanwalt aus Verden (Aller) entsprechende Vereinbarungen schließen und vorher genau rechnen, ob sich diese lohnen.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Sie können dann nämlich den Betrag auf fünf Jahre verteilen. Sozialabgaben fallen für Ihre Abfindung übrigens nicht an. Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein kompetenter Anwalt in Verden (Aller) kann Sie beraten, damit die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ohne Komplikationen verläuft.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Eine solche Zahlung kann vom Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage festgelegt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bekommt. Ein versierter Anwalt in Verden (Aller) kann Ihnen sagen, ob in Ihrem konkreten Fall eine solche Zahlung in Betracht kommt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

Über unsere Internetseite kommen Sie schnell und einfach in Kontakt zu kompetenten Rechtsanwälten, die sich in Verden (Aller) mit dem Arbeitsrecht auskennen. Unter "Kontaktdaten" gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über den Anwalt und seine Arbeitsweise. Sie können ganz einfach und schnell mit dem ausgewählten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, indem Sie unser Kontaktformular nutzen. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich zur Vereinbarung eines Termins bei Ihnen melden.