Böse Lichterketten und flüchtende Väter

08.12.2016, Autor: Herr Gerhard Rahn / Lesedauer ca. 2 Min. (505 mal gelesen)
Weihnachtsdeko im Treppenhaus, auf dem Balkon oder vorm Haus löst nicht immer bei jedem ein wohliges Gefühl aus. Was ist erlaubt, und was sollte man besser lassen?

An Nikolaus machte bei Twitter ein Foto die Runde. Ein paar Männerstiefel auf einer Fußmatte, oben drauf ein Zettel: „Schuhe im Hausflur sind verboten! MfG, Ihr Nachbar“.
Ich denke, es war ein Fake. Und zwar einer, der die Pedanterie so mancher Leute ganz gut auf die Schippe nimmt. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Gemeinschaftsraum Treppenhaus zum Streitfall wird, gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit. Hierfür spielt es nebenbei kaum eine Rolle, ob es sich um eine Eigentums- oder Mietwohnung handelt. Ein kleiner Trend besteht jedoch: Eigentümer, die selbst in ihren Räume wohnen, haben oft ein strikteres Verständnis für die Einhaltung der Hausordnung. Selbst ein Adventskranz an Ihrer Wohnungstür wird dann schon mal beanstandet, die Außenseite der Tür gehört nämlich offiziell nicht zur Wohnung, sie ist Teil des Gemeinschaftsraumes. Und wenn dann noch das Kabel einer Lichterkette unter ganz unglücklichen Umständen eventuell zu einer Stolperfalle (auch ein schönes Wort übrigens) werden könnte, entsteht aus dem sonst so locker geführten Tratsch im Treppenhaus schnell eine lange, bitterböse Auseinandersetzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören zu den am verbissensten geführten überhaupt. Mein Tipp ist deshalb, so etwas grundsätzlich zu vermeiden, im eigenen Interesse. Die Gesetzgebung stellt die Wohnung unter besondern Schutz, sollte sich Ihr Nachbar also durch eine zu üppige Deko gestört fühlen, bekommt er am Ende wahrscheinlich Recht. Hängen Sie den gut gemeinten Blinkkram oder Kranz lieber gleich zu sich rein. Und freuen Sie sich mit Ihrer Familie oder allein darüber.
Was jemand, der einen Nachbarn mit Hang zur Pedanterie nie tun sollte:

Einen Tannenbaum, eine Dekofigur oder eine große Vase mit Weihnachtsschmuck im Treppenhaus platzieren.
Dekolichter nachts brennen lassen (gilt auch für den Balkon). Um 22 Uhr abschalten!
Offenes Licht, also Kerzen, im Treppenhaus, ist tabu.
Auch der gemeinschaftliche Zaun, der Bürgersteig und der Straßenbaum vorm Haus müssen laut Gesetz dekorationsfrei bleiben.
Und: Verlegen Sie nie, niemals Kabel auf dem Boden oder in erreichbarer Höhe!

Sollte der Familienvater nebenan dann aus der Wohnung in die nächste Kneipe flüchten wollen, und dabei ausgerechnet über ihre Lichterkette stolpern - na, Sie wissen schon. Dann sehen wir uns wohlmöglich schneller in meiner Kanzlei, als Ihnen lieb ist.

Ich wünsche eine angenehme, harmonische und friedliche Weihnachtszeit!

Ihr Rechtsanwalt in Dresden,
Gerhard Rahn


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