Die anwaltliche Beratung und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen

19.07.2017, Autor: Herr Boris Jan Schiemzik / Lesedauer ca. 2 Min. (122 mal gelesen)
Die Gesellschafterversammlung birgt viele Fallen - von den Form und Fristerfordernissen bei der Einladung über eine wirksame Vertretung bis zur Protokollierung der Beschlüsse.

Gesellschafterversammlungen können es in sich haben. Schließlich werden anlässlich dieser Treffen der Inhaber die Weichen für die GmbH, GbR, KG etc. gestellt.
Vor allem wenn ein Gesellschafterstreit, zum Beispiel der Ausschluss oder die Kündigung eines Gesellschafters oder die Abberufung des Geschäftsführers im Raum steht kommt es maßgeblich auf die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung an.

Nicht nur – aber gerade im Konfliktfall – kann es geboten sein, sich als Teilhaber die Unterstützung eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht zur Wahrung der eigenen Rechte in der Gesellschafterversammlung zu sichern.

Weiterführende Infos sowie eine persönliche Beratung finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP:
www.rosepartner.de/gesellschafterversammlung.html

Form und Frist für die Einladung beachten

Das kann bereits im Vorfeld der Versammlung geschehen. Bereits bei der Einladung zur Versammlung kann einiges schiefgehen. So werden zum Teil Ladungen bei Email verschickt, obwohl der Gesellschaftsvertrag eigentlich Schriftform vorsieht. Oder aber Absender bzw. Adressat sind rechtlich nicht korrekt. Auch bei den Fristen und dem Zugang einer Einladung zur Gesellschafterversammlung kann es zu Rechtsunsicherheit kommen.

Ein im Gesellschaftsrecht spezialisierter Anwalt kann hier sowohl die Einhaltung aller Voraussetzungen sicherstellen oder aber – soweit strategisch sinnvoll – seinen Mandanten auf die Fehler anderer Beteiligter hinweisen, um diese später für dessen Interessen zu nutzen.

Vertretung, Leitung, Protokollführung

Richtig zur Sache geht es dann in der Regel bei der eigentlichen Versammlung. Gegebenenfalls macht es Sinn sich – soweit möglich – gleich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, um sich nicht ungewollt selbst in Schwierigkeiten zu bringen oder emotionalen Konflikten aus dem Weg zu gehen.

Werden Sie bei der Gesellschafterversammlung von ihrem Rechtsanwalt begleitet, sorgt er für die Einhaltung der im Vorfeld besprochenen Strategie, insbesondere, wenn es an die Beschlussfassung geht. Der Anwalt kann zudem sowohl als Versammlungsleiter als auch als Protokollführer auftreten.

Nachbereitung der Gesellschafterversammlung

Im Anschluss an die Versammlung der Gesellschafter kann Ihr Anwalt mit Ihnen besprechen, welche Möglichkeiten der Einflussnahme – z.B. bei der Erstellung oder Kontrolle des Protokolls – noch bestehen oder ob unliebsame Entscheidungen aufgrund bemerkter formeller Fehler durch rechtliche Maßnahmen noch aus der Welt geschafft oder zumindest aufgeschoben werden können.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Boris Jan Schiemzik

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

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