Musterklage gegen Porsche

23.10.2017, Autor: Herr Boris Jan Schiemzik / Lesedauer ca. 2 Min. (97 mal gelesen)
Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht beginnt gut – für den Autohersteller.

Wir schreiben das Jahr 2008, in dem Porsche noch den Traum lebte. Der Traum, das war: Volkswagen zu übernehmen. Irgendwie kam dann ja doch alles ganz anders als gedacht. Und knapp zehn Jahre später wurde nicht nur Porsche stattdessen von VW geschluckt, sondern sieht sich auch einer Menge gerichtlicher Streitigkeiten gegenüber. Eine der Fälle wurde gerade vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle verhandelt und in der ersten Sitzung klang es mal wieder nicht, als würde Porsche sich allzu große Sorgen machen müssen.


Gerichtsverfahren gegen Porsche
Nachdem der Konzern schon 2016 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Klage eines Hedgefonds gewonnen hatte und die Vorstände von dem Vorwurf der Marktmanipulation vom Landgericht (LG) Stuttgart ebenfalls freigesprochen worden sind, verbleibt jetzt noch das große Musterklageverfahren vor dem OLG Celle. Worum geht es?

Im Zentrum des Verfahrens liegt die Äußerung des Vorstands Wiedeking im Herbst 2008. Er äußerte in einer Pressemitteilung, man wolle nicht etwa nur 50 Prozent von VW übernehmen, sondern gleich 75 Prozent. Es folgten heftige Kursschwankungen. VW-Aktien verloren allein in der zweiten Oktoberhälfte fünfzig Prozent an Wert. Die Anleger waren natürlich außer sich. Und wollen Porsche jetzt vor Gericht für den Schaden verantwortlich machen.


Musterklage ausnahmsweise möglich
In einer Musterklage zieht ein Musterkläger mit seinem Fall vor Gericht. Kläger mit denselben Rechts- und Tatsachenfragen können sich dem Prozess anschließen, das Urteil wirkt dann für und gegen sie. Obwohl das deutsche Prozessrecht keine generelle Musterklage kennt, gibt es für Kapitalanleger eine Ausnahmeregelung im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Falle fehlerhafter Kapitalmarktinformation.

Ob das Verfahren mehr Erfolg haben wird als die bisherigen bleibt aber abzuwarten. Der vorsitzende Richter am OLG Celle erklärte in der ersten Sitzung, die fragliche Presseerklärung sei jedenfalls nach vorläufiger Bewertung des Gerichts nicht „grob falsch“. Zwar handelt es sich dabei nur um eine betont vorläufige Einschätzung nach Aktenlage. Aber die Kläger reagierten sofort angriffslustig. Gegen alle drei Richter wurden Anträge wegen Befangenheit eingereicht. Es verspricht also spannend zu bleiben in Celle.


Autor dieses Rechtstipps

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Dr. Boris Jan Schiemzik

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