EEV AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

01.12.2015, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (458 mal gelesen)
Rund 2.500 Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG bangen um ihre investierten Gelder. Insgesamt geht es um ca. 26 Millionen Euro. Hintergrund ist die Insolvenz der EEV AG. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15).

Die Anleger konnten sich über Genussrechte und partiarische Darlehen bei der EEV AG beteiligen. Ihr Geld floss in den Offshore-Windpark „Skua“ in der Nordsee und in ein Biomasseheizkraftwerk in Papenburg. Nachdem Zinszahlungen schon ausgeblieben waren, ist mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Tiefpunkt für die Anleger erreicht. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Auch die Chancen, in einem möglichen Insolvenzverfahren entschädigt zu werden, schätzt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden eher gering ein: „Zunächst muss abgewartet werden, ob überhaupt genug Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist das der Fall, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe die Anleger überhaupt berücksichtigt werden können, ist dann immer noch offen. Immerhin gibt es nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Verbindlichkeiten in Höhe von rund 18 Millionen Euro.“

Die Probleme bei der EEV AG sind nicht neu. So gab es Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Windparks, da dieser in einem Übungsgebiet der Bundeswehr-Marine liegt. Mehr Hoffnung machte das Biomasseheizkraftwerk. Allerdings hatte das Amtsgericht Papenburg schon im Mai die Zwangsversteigerung angeordnet. Am 24. November wurde schließlich über die Tochter der EEV AG und Betreiberin des Heizkraftwerks, die EEV Bioenergie GmbH & Co. KG, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

„Für die Anleger steht jetzt ihr investiertes Geld auf dem Spiel. Daher sollten sie jetzt handeln und ihre rechtlichen Optionen prüfen lassen. In Betracht kommt z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Grundlage für diese Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung bzw. Prospektfehler sein. Denn die Anleger hätten über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. „Ist das nicht geschehen, bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen. Das gilt auch wenn bereits die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft oder unvollständig waren“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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