Fristablauf für Antrag auf außerkapazitäre Zulassung in Berlin

25.09.2015, Autor: Herr Sven Gläser / Lesedauer ca. 1 Min. (394 mal gelesen)
Fristablauf für Antrag auf außerkapazitäre Zulassung als zwingende Voraussetzung einer anschließenden Studienplatzklage in Berlin am 01.10. Dies ist unbedingt einzuhalten.

Zur Vorbereitung einer Studienplatzklage bedarf es einer besonderen, zusätzlichen Bewerbung. Hier muss zwingend ein „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“ direkt bei der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Wird ein solcher außerkapazitärer Antrag nicht gestellt, wird ein anschließender Antrag bei Gericht, i.d.R. in Form eines Eilantrags, durch das Verwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen.
Je nach Bundesland gelten für die Anträge teilweise verschiedene Fristen. Für das aktuelle Wintersemester 2015/ 16 endet diese Antragsfrist in Berlin bereits am 01.10. Diese Frist ist daher unbedingt einzuhalten. Wir beraten Sie bei Fragen zum Thema und stehen Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten jederzeit gerne zur Verfügung.