Markenschutz – Entwicklung und Sicherung

13.11.2013, Autor: Frau Julia Wasert / Lesedauer ca. 2 Min. (398 mal gelesen)
Marken geben Orientierung und sind für den Produktabsatz, gleich ob es sich um eine Ware oder Dienstleistung handelt, bedeutsam. Daher steht am Anfang einer Unternehmensgründung oder Produktentwicklung die Suche nach einem geeigneten Markennamen. Aber auch ein bereits etabliertes Markenportfolio muss gepflegt werden. Ein Überblick über eine effektive Markenführung.

Entwicklung eines Markennamens - Absicherung

Eine Marke vermittelt eine Monopolstellung. Daher sind beschreibende Begriffe nicht markenfähig. Diese müssen der Allgemeinheit im Rahmen des üblichen Sprachgebrauchs weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen darf der Markenname nicht die zu bezeichnenden Waren oder Dienstleistungen beschreiben, sondern muss ausreichende Unterscheidungskraft aufweisen. Beispiel: Die Anmeldung des Wortes „Apfel“ für den Verkauf von Äpfeln ist grundsätzlich nicht möglich, jedoch für die Herstellung und den Vertrieb von Computern.

Um Konflikte mit Wettbewerbern zu vermeiden, die die Wunschmarke identisch oder ähnlich nutzen, sollte vor Einführung der Marke in den Markt eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden.

Ein Markename sollte durch Anmeldung des Zeichens beim Deutschen Patent- und Markenamt gesichert werden. Eine Markenanmeldung stärkt die eigene Rechtsposition. Wettbewerbern kann die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens untersagt werden. Auf diese Weise wird die eigene Marke vor Verwässerung geschützt und die Monopolstellung gewahrt.

Regelmäßige Überprüfung des bestehenden Markenportfolios

Verfügt ein Unternehmen bereits über Markenrechte sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob der aktuelle Markenschutz noch die tatsächliche Nutzung des Zeichens abdeckt:

Ist die Marke in sämtlichen Ländern geschützt, in denen wir agieren (territorialer Schutzbereich)?

Ist die Marke für die Waren- und Dienstleistungen registriert, für die wir das Zeichen nutzen (richtige Waren und Dienstleistungen)? Beispiel: Die Marke wurde vor Jahren für Bekleidung angemeldet, wird heute allerdings auch für Kosmetik genutzt. Hier muss eine Anpassung des Markenschutzes erfolgen.

Werden die Fristen für die Verlängerung des Markenschutzes kontrolliert?


Marktbeobachtung auf rechtsverletzende Nutzung durch Dritte

Um die eigene Monopolstellung zu wahren, ist es notwendig, die Präsenz identischer oder ähnlicher Marken am Markt zu unterbinden.

Zum einen ist das Markenregister zu beobachten. Markenanmeldungen Dritter sollten im Verletzungsfalle unmittelbar nach der Veröffentlichung mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs angegriffen werden, um die Löschung oder Einschränkung der Anmeldung möglichst frühzeitig zu bewirken. Gegebenenfalls lässt sich auch durch eine Abgrenzungsvereinbarung, die mit der Gegenseite geschlossen wird, eine Klärung über die Nutzung auf friedlichem Wege herbeiführen.

Zum anderen ist der Markt zu beobachten.
Nutzen Wettbewerber ein identisches oder ähnliches Zeichen am Markt, hat der Markeninhaber die Möglichkeit, die Unterlassung der Nutzung und in der Folge Auskunft und Schadenersatz zu verlangen. Üblicherweise wird eine Abmahnung ausgesprochen. Wird vom Verletzer außergerichtlich eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben, so kann der Anspruch auf Unterlassung unter Zuhilfenahme der Gerichte durchgesetzt werden (einstweilige Verfügung, Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz).

Die Entwicklung und der Schutz von Marken ist kein Selbstzweck, sondern fördert und schützt Investitionen und das Image von Produkten und Dienstleistungen.

Julia Wasert, Rechtsanwältin