Sind die Kündigungen von Sparverträgen und die Zinsberechnungen Ihrer Sparkasse rechtens?

29.01.2021, Autor: Herr Christian Preisigke / Lesedauer ca. 2 Min. (236 mal gelesen)
Viele Kündigungen von Sparverträgen sind tatsächlich unwirksam!

Auch die Zinsberechnungen sind häufig zum Nachteil der Sparer falsch!

Prämiensparverträge der Sparkassen

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Kündigung von Prämiensparverträgen.
In einem der folgenden Beiträge werden wir die Verzinsungsthematik erläutern.

Was sind Prämiensparverträge?
Sinn und Zweck der Prämiensparverträge sind keine gut gemeinten Geschenke der Sparkassen an ihre Kunden. Vielmehr haben die Sparkassen mit den Prämiensparverträgen in der Vergangenheit zu günstigen Konditionen Geld eingesammelt und dieses Geld zu höheren Zinsen verliehen. Die Sparkassen „arbeiten“ demnach mit den Kundengeldern und erzielen damit Zinsüberschüsse. Zunächst ein völlig legitimes Geschäftsmodell.

Warum kündigen Sparkassen die Sparverträge?
Aufgrund der aktuellen Zinssituation können sich die Kreditinstitute zu noch günstigeren Konditionen eindecken und sind nicht auf Geld ihrer Kunden angewiesen.

Sind die Kündigungen wirksam?
Vorweg: Es kommt auf die konkrete Vertragskonstellation und auf die konkrete Situation der jeweiligen Sparkasse an.
Die Sparkassen stützen die Kündigungen auf ein Urteil des BGH vom 14.05.2019. Der BGH hat in dem dortigen Fall eine Kündigung als wirksam beurteilt.

Ist die Entscheidung des BGH auf alle Verträge der Sparkassen übertragbar?
Ein klares: Nein!
Der von dem BGH beurteilte Vertrag der Sparkasse Stendal weicht inhaltlich entscheidend von vielen Vertragskonstellationen anderer Sparkassen ab.
Dies gilt insbesondere für solche Verträge, bei denen eine feste Laufzeit oder eine maximale Laufzeit von 25 bzw. 30 Jahren vereinbart worden ist. Auf diese Verträge dürfte das Urteil des BGH nicht übertragbar sein.

Je nach Sparkasse dürfte es häufig auch an einem „sachgerechten“ Kündigungsgrund fehlen. Die wirtschaftliche Situation einzelner Sparkassen sind sehr unterschiedlich.
Wir haben aber festgestellt, dass sich bei vielen Sparkassen die wirtschaftliche Situation so darstellt, dass ein „sachgerechter“ Grund nicht gegeben ist, der eine Kündigung rechtfertigt.

Um es klar zu sagen: Aus unserer Sicht sind sehr viele Kündigungen weder rechtlich wirksam noch wirtschaftlich gerechtfertigt.

Haben alle Sparkassen Verträge gekündigt?
Nein. Die Sparkassen handhaben dies bundesweit sehr unterschiedlich.

Lohnt es sich, gegen die Kündigungen vorzugehen?
Aus unserer Sicht ein klares: Ja!

Würde man die Kündigung akzeptieren, verzichtet man auf die vereinbarten Prämien bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit i.d.R. von 25 oder 30 Jahren.

Wir empfehlen daher allen betroffenen Sparern, die Kündigungen nicht zu akzeptieren bzw. gegen die Kündigungen vorzugehen.

Was ist, wenn man das Sparbuch bereits aufgelöst hat?
Aus unserer Sicht wurden die Sparer in den Kündigungsschreiben häufig getäuscht, in dem dort die Sach- und Rechtslage als eindeutig dargestellt worden ist.
Auch diese Kunden sollten gegen die Kündigungen noch vorgehen.