VW und das Risiko der Managerhaftung

20.10.2015, Autor: Herr Ronny Jänig / Lesedauer ca. 2 Min. (312 mal gelesen)
Gut vier Wochen nach Bekanntwerden des VW Abgasskandals ist die Frage der Verantwortlichkeit noch nicht geklärt. VW-Chef Martin Winterkorn nahm zwar seinen Hut und andere Manager mussten gehen. Wer aber letztlich die Manipulationen an dem Dieselmotor E 189 veranlasst hat und wer davon wissen musste, ist immer noch ungeklärt.

Klar scheint zu sein, dass der Abgasskandal um manipulierte Emissionswerte den Volkswagen Konzern Milliarden kosten könnte. Schadensersatzklagen und Strafzahlungen aus den USA drohen dem börsennotierten Unternehmen. Auch Vorstände und Aufsichtsräte sind noch keineswegs aus dem Schneider. Selbst wenn sie nichts von den Manipulationen wussten, können sie unter Umständen in Haftung genommen werden.

Denn Vorstände einer Aktiengesellschaft (AG) handeln eigenständig und sind nicht an Weisungen der Gesellschafter oder der Aufsichtsrates gebunden. Gleichzeitig haben sie verschiedene Pflichten zu erfüllen und ihr großer Handlungsspielraum birgt auch etliche Risiken, die zur persönlichen Haftung führen können. Vorstände und Aufsichtsräte können im Falle einer Pflichtverletzung für den entstandenen Schaden haften. Das Risiko ist groß und kann die persönliche Existenz bedrohen. Wenn der Schaden der AG und die Schadenshandlung offensichtlich sind, müssen die leitenden Organe beweisen, dass sie pflichtgemäß gehandelt haben. Nach dem Aktiengesetz liegt also die Beweislast für die Anwendung der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters bei den Management-Mitgliedern. Dies erhöht das allgemeine Haftungsrisiko der Verantwortlich im Unternehmensmanagement.

Umso wichtiger ist es für Manger, also Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ihr persönliches Haftungsrisiko zu reduzieren. Eine wichtige Maßnahme ist der Abschluss einer D&O Versicherung (Directors-and-Officers Versicherung). Mit dieser Haftpflichtversicherung können sich Manager gegen Forderungen Dritter absichern, wenn ihnen eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird. Allerdings wird die D&O-Versicherung in der Regel von dem Unternehmen für seine Führungskräfte abgeschlossen. Schon aus dieser Konstellation können sich Probleme ergeben. Daher ist es besonders wichtig, Umfang und Leistung, z.B. Höhe der Deckungssumme, auf die persönlichen Erfordernisse zuzuschneiden.

Mindestens ebenso wichtig ist aber die Einrichtung eines effektiven Compliance Management-Systems. Mit Hilfe eines solchen Systems sollen pflichtwidrige und strafbare Handlungen aus dem Unternehmen heraus, z.B. manipulierte Software, verhindert werden. Das System überwacht die Einhaltung der Regelungen und deckt mögliche Unregelmäßigkeiten auf. Dabei muss ein Compliance System an die speziellen Anforderungen eines Unternehmens angepasst und im Hinblick auf seine Wirksamkeit auch immer wieder überprüft werden.

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Dr. Ronny Jänig, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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