Worauf Sie bei der Stiefkindadoption achten müssen, wenn Sie sich für die private Samenspende entscheiden.

27.12.2021, Autor: Frau Filiz Sütcü / Lesedauer ca. 3 Min. (1086 mal gelesen)
Für Regenbogenfamilien stellen sich im Rahmen ihrer Familienplanung zahlreiche Rechtsfragen, die vorliegend besprochen werden. Wichtig ist es, die rechtlichen Vorgaben eines Adoptionsverfahren und die Rahmenbedingungen für etwaige Vereinbarungen zu kennen.

Wie wird das Adoptionsverfahren eingeleitet?

Eingeleitet wird das Verfahren durch den Antrag der Annehmenden. Der Antrag muss notariell beurkundet werden, ebenso die Zustimmung der leiblichen Mutter (rechtlich erst möglich 8 Wochen nach der Geburt) und die Zustimmung des Samenspenders. Mit seiner Zustimmung verzichtet der Samenspender auf seine Vaterrechte, somit auf die rechtliche Vaterschaft.

Müssen alle drei Erklärungen notariell beglaubigt werden?

Ja, alle drei Erklärungen müssen notariell beglaubigt werden und werden vom Notar an das örtlich zuständige Familiengericht weitergeleitet. Mit Eingang der Erklärungen bei Gericht, insbesondere des Antrages der annehmenden Co-Mutter beginnt das Adoptionsverfahren. 

Müssen die Erklärungen vor ein und dem selben Notar abgegeben werden?

Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass alle Beteiligten sich für einen Notar entscheiden. Zum Beispiel kann sich der Samenspender für einen Notar an seinem Wohnsitz entscheiden und die beiden Mütter an ihrem Wohnsitz. 

Wer ist Beteiligter des Stiefkindadoptionsverfahren?

Grundsätzlich gibt es in einem familiengerichtlichen Adoptionsverfahren mindestens drei Beteiligte, die antragstellende Co-Mutter, die leibliche Mutter (Geburtsmutter) und der private Samenspender (biologischer Vater).


Muss das Jugendamt zwingend beteiligt werden?

Ja, das Gesetz schreibt die zwingende Beteiligung des örtlich zuständigen Jugendamtes vor. Wenn einer der Beteiligten ausländischer Staatsangehöriger ist, dann ist das Landesjugendamt zu beteiligen.

Muss der private Samenspender zwingend am familiengerichtlichen Verfahren beteiligt werden?
Wenn der Samenspender vor einem Notar erklärt, dass er der bevorstehenden Stiefkindadoption zustimmt und auf seine Rechte als biologischer Vater verzichtet, muss er an dem familiengerichtlichen Verfahren selbst nicht mehr teilnehmen. Seine Zustimmung zur Adoption ist jedoch zwingend erforderlich, anders als bei der anonymen Samenspende.

Welche Vorteile haben Sie als Mutter und Co-Mutter, wenn der Samenspender auf seine Vaterschaft verzichtet und der Adoption zustimmt?
Der biologische Vater hat mit der Abgabe seiner Zustimmung und spätestens nach Erlass des Adoptionsbeschlussses mit dem Kind rechtlich nichts mehr zu tun mit dem Kind.

Welche Konsequenzen ergeben sich für den Samenspender, wenn er auf seine Rechte verzichtet?

Wenn er auf die Vaterschaft verzichtet, dann ist er auch nicht zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Aber auch sonst hat der biologische Vater rechtlich mit dem Kind nicht mehr zu tun. Auch hat dies auf die Erbenstellung Einfluss. Das Kind beerbt den Vater nicht und auch ncht umkehrt. Das bedeutet, dass in Situationen, in denen ein Samenspender tatsächlich nur seinen Samen spenden und sonst mit dem Kind nichts zu tun haben will, die Zustimmung zur Adoption und der Verzicht auf die Vaterschaft ratsam ist. Zu beachten ist hierbei auch, dass nach Abschluss des Adoptionsverfahrens die Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung nicht mehr möglich ist.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das Adoptionsverfahren kann zwischen 6-24 Monaten dauern. Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens hat das Kind nur einen rechtlichen Elternteil, die Geburtsmutter. Daher sollten sich die Beteiligten rechtzeitig vor Beginn der Familienpanung über die Rechtslage informieren und darüber, welche Vereinbarungen in rechtlich zulässiger Weise getroffene werden können und auch sollten. Auch erbrechtliche Verfügungen sollten getroffen werden.

Da die inhaltliche Ausarbeitung derartiger Vereinbarungen individuell auf die Belange der Beteiligten angepasst werden muss und nicht alles rechtswirksam geregelt werden kann, sollten Sie im Rahmen Ihrer Familienplanung einen auf Familien- und ggf. auch Erbrecht spezialisierten Anwalt konsultieren. So kann gewährleistet werden, dass Sie bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens die Vereinbarungen treffen, die rechtswirksam und im Sinne aller Beteiligten sind.


Autor dieses Rechtstipps

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Dr. iur. Filiz Sütcü

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