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Adoption: Wie es abläuft, wie schnell es geht und wie teuer es ist

Adoption: Was das heißt

Eine Adoption wird auch als "Annahme als Kind" bezeichnet. Generell erklären dabei ein einzelner Erwachsener oder ein Ehepaar, dass sie ein fremdes Kind als ihr Kind annehmen. Auch Volljährige können adoptiert werden.

Wie kann ein Kind adoptiert werden?

Eine Adoption muss aus rechtlicher Sicht "dem Wohl des Kindes dienen", auch muss zu erwarten sein, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht (§ 1741 BGB). Laut Gesetz dürfen Ehepaare gemeinsam oder einzelne Personen ein Kind adoptieren. Heiratet jemand einen Partner, der bereits ein Kind hat, kann der kinderlose Ehegatte auch das Kind seines Partners adoptieren. Dies vereinfacht vieles. Auch eingetragene Lebenspartner können Kinder adoptieren: Hier adoptiert allerdings einer der beiden Partner das Kind. Das Jugendamt prüft, ob die künftigen Adoptiveltern für eine Adoption geeignet sind. Für diese gilt ein Mindestalter von 25, beim Ehegatten des 25jährigen in bestimmten Fällen von 21 Jahren. Die Annahme als Kind erfordert einen Beschluss des Familiengerichts.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Adoption?

Die Paragraphen 1741 bis 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten Vorschriften zur Adoption. Unter anderem wird dort geregelt:
  • Zulässigkeit der Annahme,
  • Annahme nur als gemeinschaftliches Kind,
  • Mindestalter,
  • Probezeit,
  • Verbot der Annahme,
  • Einwilligung des Kindes,
  • Einwilligung der Eltern des Kindes,
  • Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils,
  • Einwilligung des Ehegatten,
  • Einwilligungserklärung,
  • Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt.
Die Paragraphen 1767 bis 1772 enthalten Vorschriften über die Annahme Volljähriger.

Jugendamt prüft die Adoption

Dem Jugendamt fällt die Aufgabe zu, die Eignung der zukünftigen Adoptiveltern zu beurteilen. Kriterien können dabei sein:
  • berufliche Tätigkeit (ein Elternteil sollte ausreichend Zeit für die Kinderbetreuung haben),
  • ausreichendes Einkommen,
  • ausreichende Wohnungsgröße,
  • persönliche Eignung (z.B. Erziehungsziele, stabile Beziehung der Adoptiveltern, Umgang mit Konflikten),
  • es kann ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Problematisch sind dabei normalerweise nur Einträge, die eine Eignung als Adoptiveltern in Frage stellen (Gewaltdelikte, Sexualdelikte etc.).

Müssen Kinder bei der Adoption einwilligen?

Eine Adoption setzt die Einwilligung des Kindes voraus. Für ein geschäftsunfähiges oder unter 14 Jahre altes Kind muss dessen gesetzlicher Vertreter einwilligen.

Adoption: Immer mit Probezeit!

Die Adoption erfolgt erst nach einer angemessenen Probezeit, in der Kind und Adoptiveltern das Zusammenleben testen können.

Müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen?

Auch die leiblichen Eltern müssen nach § 1747 BGB in die Adoption einwilligen. Diese Einwilligung kann erst für Kinder ab einem Alter von acht Wochen ausgesprochen werden. Bei der Einwilligung zählt nur die Elternschaft, nicht das Sorgerecht. Für nicht sorgeberechtigte Väter gibt es eine Regelung zum möglichen Verzicht auf einen Sorgerechtsantrag; bei laufendem Antrag muss vor einer Adoption erst über das Sorgerecht entschieden werden (§ 1747 Abs. 3 BGB).

Welche rechtlichen Folgen hat eine Adoption?

Mit der Adoption erlöschen die rechtlichen Beziehungen des Kindes zur bisherigen Familie. Ausnahme sind vorher entstandene Ansprüche auf Renten, Waisengeld etc. Vor der Adoption entstandene Unterhaltsansprüche bestehen nicht weiter (§ 1755 BGB). Sie haben weitere Fragen zur Adoption oder brauchen einen kompetenten Rechtsanwalt für ein anderes familienrechtliches Problem? Beim Anwalt-Suchservice finden Sie erfahrene Juristen, die Ihnen sowohl durch sorgfältige Beratung als auch durch Vertretung vor Gericht behilflich sind.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Adoption in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Adoptionsrecht.


zuletzt aktualisiert am 27.04.2017