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Übersicht unserer Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Alexanderstraße 42
70182 Stuttgart
verzeichnet in: Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Ritterstraße 19
33602 Bielefeld
verzeichnet in: Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Torstraße 115
10119 Berlin
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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Jungfrauenthal 8
20149 Hamburg
verzeichnet in: Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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Gewerblicher Rechtsschutz
Was umfasst das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz?
Wer heutzutage die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder auch die des Urheberrechtsgesetzes missachtet, hat mit rechtlichen Schritten von Konkurrenten oder Rechteinhabern zu rechnen. Produktpiraterie, Plagiate und Markenfälschung kommen trotzdem massenhaft vor. Ein großes Problem für Unternehmen sind auch Werbemaßnahmen von Konkurrenten, die den Verbraucher in die Irre führen – wie etwa irreführende Preisangaben oder ein fingierter Räumungsausverkauf. Der Gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit diesen Problemen. Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über- Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
- Geschmacksmusterrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine bestimmte Anzahl von Fällen aus diesem Rechtsgebiet bearbeitet haben, nämlich: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Kenntnisgebiete; dabei muss jeder dieser drei Bereiche mit mindestens fünf Fällen repräsentiert sein. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, dabei wird eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung gerechnet. Mindestens 30 Fälle müssen sogenannte rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten beweisen können.zuletzt aktualisiert am 20.03.2017