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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Horst Hornek
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hauffstraße 6
73728 Esslingen am Neckar
Rechtsanwalt Thomas Derstroff
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bismarckstraße 1
66482 Zweibrücken
Rechtsanwalt Felix Ruhnke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Reesendamm 3
20095 Hamburg
Rechtsanwalt Max Marc Malpricht, LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gabelsbergerstraße 7
30163 Hannover
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)

Das Verkehrsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist eine in Deutschland vergebene Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 3.210 Fachanwälte für Verkehrsrecht bei den Kammern verzeichnet. Diese Fachrichtung ist damit eine der beliebteren Spezialisierungen unter Juristen.

Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
  • die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
In zivilrechtlicher Hinsicht zählen zum Verkehrsrecht zum Beispiel das Recht der KFZ-Kaufverträge, Gewährleistungsansprüche nach Werkstattarbeiten und Schadenersatzansprüche nach Unfällen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
  • dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
  • dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • dem Recht der Fahrerlaubnis,
sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017