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Das Verwaltungsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht umfasst Regelungen aus verschiedenen Gesetzen wie zum Beispiel- dem Grundgesetz (GG),
- der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),
- dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
- einer Vielzahl von Gesetzen zu speziellen Themen (Baugesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz usw.).
- dem allgemeinen Verwaltungsrecht,
- dem Verfahrensrecht,
- dem Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.
- dem öffentlichen Baurecht,
- dem Abgabenrecht (soweit in verwaltungsgerichtlicher Zuständigkeit),
- dem Wirtschaftsverwaltungsecht,
- dem Umweltrecht,
- dem öffentlichen Dienstrecht.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Verwaltungsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle im Verwaltungsrecht eigenständig bearbeitet hat. 30 dieser Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein. Mindestens 60 der Fälle müssen sich mit drei verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts befassen; auf jeden dieser Bereiche müssen mindestens fünf Fälle kommen. Von den drei Bereichen muss einer zu den Rechtsbereichen des besonderen Verwaltungsrechts nach § 8 Nr. 2 Fachanwaltsordnung gehören. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.zuletzt aktualisiert am 20.03.2017