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Der Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten zählt zu den "freien Berufen". Steuerberater betreiben wie Rechtsanwälte oder Ärzte kein Gewerbe, sondern vertreten die Interessen ihrer Mandanten und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie unterliegen bei der Berufsausübung dem Berufsrecht der Steuerberater.
Recht der freien Berufe: Berufsrecht der Steuerberater
Regelungen des Berufsrechts für Steuerberater
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unterliegen seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts nicht mehr der Gewerbeordnung, sondern dem
Berufsrecht der Steuerberater. Steuerberater sind unabhängige Organe der Steuerrechtspflege und unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen und berufsständischen Regelungen, die vor allem der Sicherung der Qualität im Steuerberaterwesen dienen sollen.
Zu den wichtigsten Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater zählt das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Aber auch in der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) sind Rechte und Pflichten für die Ausübung des Berufs des Steuerberaters festgelegt. Zudem zählen Vorschriften zur Vergütung der Arbeit eines Steuerberaters zum
Berufsrecht für Steuerberater: In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wird allerdings keine feste Gebühr für bestimmte Beratungsleistungen festgelegt, sondern lediglich ein Rahmen für die Gebühren, die Steuerberater erheben dürfen.
Wie Rechtsanwälte den Titel "Fachanwalt" erwerben können, ist es Steuerberatern möglich den Titel "Fachberater" zu erwerben und zu führen. Die Voraussetzungen nach dem Berufsrecht für Steuerberater finden sich in der Fachberaterordnung (FBO).
Berufspflichten
Steuerberater sind der Steuerrechtspflege und den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet. Aus diesem Grund zählt die Pflicht zur Verschwiegenheit, die ein Auskunftsverweigerungsrecht bzw.
Zeugnisverweigerungsrecht nach der ZPO und der StPO zur Folge hat, zu den wichtigsten Pflichten aus dem Berufsrecht für Steuerberater. Außerdem zählen die Verpflichtung zur Unabhängigkeit und die Pflicht zur Eigenverantwortlichkeit zu den wichtigsten Pflichten für die Berufsausübung eines Steuerberaters, ebenso die Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung. Auch hinsichtlich der Möglichkeit Werbung zu machen, unterliegen Steuerberater Beschränkungen: berufswidrige Werbung ist Steuerberatern untersagt.
Die Aufsicht über die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten und Vorgaben obliegt den Steuerberaterkammern, Entscheidungen der Steuerberaterkammern können von berufsständischen Gerichten überprüft werden.
Besonderer Tipp
Der Vorwurf der Pflichtverletzung kann für Steuerberater schwerwiegende Folgen haben. Professioneller Rat von einem Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Berufsrecht für Steuerberater kann für Steuerberater so beispielsweise in Haftungsprozessen und in Verfahren vor den Berufsgerichten sowie in Auseinandersetzungen mit einer
Haftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung sein.
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