Leider haben wir keine Anwälte für Staatsangehörigkeitsrecht in Augsburg in unserem Verzeichnis.
Nehmen Sie trotzdem gerne Kontakt mit uns auf. Wir schauen in unserem großen Anwaltsverzeichnis nach einem geeigneten Anwalt für Sie.Erste-Hilfe-Infos zur Suche nach einem Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht in Augsburg
Mit Ihren Belangen im Staatsangehörigkeitsrecht sind Sie bei unseren Anwälten aus Augsburg und Umgebung in guten Händen.So einfach finden Sie den passenden Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht in Augsburg:
2. Nummer wählen und direkt mit der Kanzlei in Augsburg einen Beratungstermin vereinbaren
Noch besser: Lassen Sie sich zurückrufen
Was passiert beim anwaltlichen Erstgespräch in Augsburg?
Wie sollten sie Sich auf den Termin beim Anwalt vorbereiten?
Machen Sie sich vorab schriftliche Notizen und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch in Augsburg mit.
Nachdem Sie über das Kontaktformular einen Rückruf in einer Kanzlei angefordert haben, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie das Erstgespräch ausreichend vorbereiten können.
Die Kosten eines Anwalts für Staatsangehörigkeitsrecht in Augsburg sind oft geringer als gedacht!
Wieviel ein Rechtsanwalt in Augsburg für eine Erstberatung verlangen darf, ist in §34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch betragen demnach maximal 190,00 € zzgl. MwSt.
Diese Regelung gilt jedoch nur für Verbraucher. Für Selbstständige oder Freiberufler gilt diese Beschränkung nicht.
Wichtig daher: Klären Sie die Kostenfrage mit Ihrem Anwalt aus Augsburg schon zu Beginn der ersten Beratung.
Außerdem gut zu wissen: Gemäß § 34 Absatz 2 RVG wird die Beratungsgebühr auf weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts angerechnet. Sollte es also beispielsweise aufgrund des Beratungsgesprächs zu einem Prozess kommen, so kann der Anwalt diese Beratungsgebühr nicht mehr abrechnen.
Was tun wenn ich mir keinen Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht leisten kann?
Kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, hat jeder, der nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten für ein Verfahren aufzubringen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH; früher auch als „Armenrecht“ bezeichnet). Fragen Sie auch dazu Ihren Anwalt.
Damit die Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann, muss im Vorfeld ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes gestellt werden. Verwenden Sie für die Auskunft Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, die jeweiligen amtlichen Formulare, die Sie auch im Internet finden.
Weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe können Sie auch der jeweiligen Kanzlei in Augsburg bei der Terminvereinbarung bzw. im ersten Gespräch stellen.
Mediation in Augsburg – Vertragen statt gleich zu Klagen!
Sie haben Fragen zu den auf unserer Website gelisteten Anwälten? Dann kontaktieren Sie uns unter 0221/9373803.
Sie sind Rechtsanwalt in Augsburg?
Statistische Daten zu Anwälten für Staatsangehörigkeitsrecht in Augsburg
Quelle: Anwalt- und Notarverzeichnis, herausgegeben von der Anwalt Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH
FAQ zur Anwalt-Suche
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Augsburg?
Was kann ein Anwalt in Augsburg für mich tun?
Wann sollte ich zum Anwalt in Augsburg gehen?
Was kostet mich die Beauftragung eines Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt in Augsburg helfen?