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Anwälte für Pflegestufe in Erkrath

Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt für eine Auseinandersetzung um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort)?

In Deutschland gab es im Jahr 2021 4,1 Millionen pflegebedürftige Personen. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Über diese Seite können Sie in Erkrath ganz einfach ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht vereinbaren.

Pflegestufen und Pflegegrade – wie unterscheiden sie sich?

Seit dem 1.1.2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Diese werden nach neuen Kriterien beurteilt, so dass auch Demenzerkrankungen nun zu besseren Pflegeleistungen führen. Die Entscheidung über die Pflegestufe richtete sich früher nach den Minuten an Pflege, die für die jeweilige Person aufzuwenden waren. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, in Erkrath den richtigen Pflegegrad bewilligt zu bekommen.

Wie lege ich gegen das Ergebnis des Pflegegutachtens Widerspruch ein?

Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Diesem können Sie widersprechen – am besten schriftlich und per Einschreiben. Ab Zugang des Bescheids bei Ihnen haben Sie dafür einen Monat Zeit. Wenn der Bescheid nicht auf diese Widerspruchsfrist hinweist, verlängert sie sich auf ein Jahr. Ihre Situation wird dann erneut geprüft werden. Wichtig ist es, bei einem neuen Gutachterbesuch alle Unterlagen vorliegen zu haben. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Bei der Begründung Ihres Widerspruches hilft ein versierter Rechtsanwalt aus Erkrath.

Einen Pflegegrad beantragen: Wie geht das?

Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben kann man der Pflegekasse mitteilen, dass man Leistungen beanspruchen möchte. Bald werden dann Antragsformulare von der Kasse zugeschickt; auch steht der Besuch eines Gutachters an, der den Pflegegrad feststellt. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen im Streit mit der Pflegekasse weiterhelfen – auch in Erkrath.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Pflegegrad und welche Leistungen kann ich erhalten?

Zunächst einmal muss absehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate dauern wird. Durch einen Gutachter werden sechs Lebensbereiche bewertet. Dazu gehören Mobilität, Kommunikation und Selbstversorgung (z. B. sich selbst zu waschen). Es geht darum, was man noch selbst kann – und was nicht. Dabei spielen 64 Kriterien eine Rolle, und bewertet wird nach einem Punktesystem. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Ein erfahrener Anwalt aus Erkrath kann Ihnen helfen, wenn die Kasse keine Leistungen erbringen will.

Mit unserer Hilfe finden Sie den richtigen Anwalt für Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von Anwälten zur Verfügung, die in $(ort) im Sozialversicherungsrecht tätig sind. Sehen Sie sich für nähere Informationen ruhig erst einmal die Kanzleiprofile der Rechtsanwälte an. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen? Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie dies schnell und einfach tun. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der ausgewählte Rechtsanwalt wird sich dann umgehend für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Erkrath gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.