Long-Covid: Rentenversicherung darf 2. Reha-Antrag innerhalb von 4 Jahren nicht ablehnen, wenn Reha medizinisch notwendig

20.02.2023, Autor: Frau Brigitte Albers / Lesedauer ca. 1 Min. (329 mal gelesen)
Die DRV darf eine erneute Reha-Maßnahme innerhalb von 4 Jahren nicht ablehnen, wenn diese medizinisch dringend erforderlich ist.

Aufgrund einer Covid-Infektion litt die Mandantin an Long-Covid. Sie beantragte daher im August 2022 eine medizinische Rehabilitation. Die letzte Rehabilitation war erst Mai 2021 abgeschlossen worden.
Den aktuellen Antrag lehnte die DRV ab mit dem Argument, die in § 12 Abs. 2 SGB VI genannte Frist von 4 Jahren sei noch nicht abgelaufen.
Die DRV muss jedoch eine Reha-Maßnahme bewilligen, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Daher hat die DRV ihren Bescheid aufgehoben und eine Rehabilitation im Widerspruchsverfahren bewilligt. Die anwaltlichen Kosten trägt dann die DRV.


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